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BAfmW-Pressemitteilung: Doch keine Funkgerätepflicht für Besitzer magischer Flugobjekte!

PFORZHEIM (BAfmW) – Wie bereits berichtet, hatte die Deutsche Flugsicherung beim Bundesamt für magische Wesen eine Verbesserung der Flugsicherheit gefordert. Die Verhandlungen kamen zu einem ungelegenen Zeitpunkt, da die Vorbereitungen für den G8-Gipfel der magischen Reiche unter Hochdruck liefen. Dennoch konnte das Bundesamt für magische Wesen im Verborgenen einen weiteren Durchbruch für die Rechte der in Deutschland lebenden magischen Wesen erzielen.

Entwarnung bezüglich der Funkgerätepflicht

Rike Granlund als Hexe Elphaba (Foto: Bundesamt für magische Wesen)
Rike Granlund als Hexe Elphaba (Foto: Bundesamt für magische Wesen)

Zunächst möchte das Bundesamt für magische Wesen all jene beruhigen, die wegen der Funkgerätepflicht besorgt waren. Auf zahlreichen Testflügen konnten sich Fluglotsen von der Sicherheit magischer Flugobjekte überzeugen, wenn auch nicht davon, dass das Mitfliegen auf Besen keine Reiseübelkeit auslöst. Die Reinigungskosten trug selbstverständlich das Bundesamt für magische Wesen.

Um der DFS entgegenzukommen, gibt es aber von jetzt an einen Katalog von Sicherheitsvorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich – noch – um Vorschläge.

In den nächsten Monaten findet eine Testphase statt, die zeigen muss, ob es sich bei diesen Vorschlägen nicht doch eher um verbindliche Richtlinien handeln sollte. Zumindest in einigen Aspekten sind die Sachbearbeiter es leid, immer die gleichen Diskussionen zu führen.

Der genaue Text hängt bis auf weiteres im Foyer aus und kann bei den zuständigen Sachbearbeitern auch als PDF-Datei angefordert werden.

So verhalten Sie sich beim Fliegen

  1. Dschinnen atmen auf - keine Funkgerätepflicht beim Einsatz fliegender Teppiche
    Dschinnen atmen auf – keine Funkgerätepflicht beim Einsatz fliegender Teppiche

    Verwenden Sie keine Tarnzauber, die Sie für Radargeräte unsichtbar machen.

  2. Stellen Sie bitte vor Flugantritt sicher, dass ihr Fluggerät in sicherem Zustand ist. Regen von Reisig, Drachenschuppen oder Deko-Metallfransen sorgen bei der nicht eingeweihten Bevölkerung immer wieder für Unruhe.

  3. Informieren Sie sich vor Flugantritt, wo sich Hochspannungsleitungen befinden. Gewöhnliche Haftpflichtversicherungen tragen keine Kosten für Folgeschäden von Kollisionen mit Hochspannungsleitungen.

  4. Schaffen Sie sich eine gute Haftpflichtversicherung an. Wir wissen, dass dies im Falle von Drachen nicht einfach ist, weil Drachen vor dem Gesetz noch nicht als Personen gelten und daher keine eigenen Versicherungen abschließen können. In diesem Falle schlägt das Bundesamt für magische Wesen vor, sich über eine humanoide Vertrauensperson an die Anbieter von Tierhaftpflichtversicherungen zu wenden. Denken Sie auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach, besonders, wenn Sie gern schnell unterwegs sind.

  5. Unabhängig davon möchte das Bundesamt aus aktuellem Anlass darauf hinweisen, dass weder fliegende Teppiche noch Drachen faradaysche Käfige sind, und deswegen von Gewittern ferngehalten werden möchten.

  6. Knöllchen sind immer noch Knöllchen. Wer über einer Straße fliegt und geblitzt wird, oder den Drachen im Halteverbot warten lässt, muss das entsprechende Verwarnungs- oder Bußgeld bezahlen. Dies gilt auch für Rotlichtverstöße! Das Bundesamt für magische Wesen behält sich vor, nicht namentlich bekannte Personen in solchen Fällen mithilfe einer Ouija-Board-Beschwörung ausfindig zu machen.

  7. Gilt nicht für Drachenreiter: Vermeiden Sie es, während des Flugs zu telefonieren, Zeitung zu lesen, oder andere Dinge zu tun, die Sie ablenken könnten.

  8. Gilt nur für Drachen: Vermeiden Sie es, während des Flugs zu telefonieren, sich die Krallen zu polieren oder andere Dinge zu tun, die Sie ablenken könnten.

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Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!

Carmilla DeWinter

Carmilla DeWinter. Jahrgang 81. Wenn sie nicht gerade ihrem bürgerlichen Beruf als Apothekerin nachgeht, schreibt sie. Zu lesen gibt es hauptsächlich Phantastik. Carmilla DeWinter schreibt lieber Drama als Action und hat eine Schwäche für Figuren, die zum queeren Buchstabensalat gehören - also Figuren, die schwul, lesbisch, bi, trans*, asexuell, etc. sind. Nebenbei ist sie Mitarbeiterin im "Bundesamt für magische Wesen", einem Zusammenschluss deutschsprachiger Fantasy-Autor en und Autorinnen.

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