Causa Vitus Huonder: Schweiz kein sicheres Herkunftsland mehr
BONN (BAfmW) In einer eiligst von Edmund F. Dräcker einberufenen Sitzung der Referatsleiter des Bundesamtes für magische Wesen, zu der die Mitarbeiter aus ihrem wohlverdienten Urlaub anreisen mußten, wurde i.S. Vitus Huonder die Frage der Einstufung der Schweiz und anderer europäischer Staaten als sichere Herkunftsländer im Hinblick auf religiöse Verfolgung durch radikale Katholiban diskutiert.

Das Bundesamt für magische Wesen, dem Schutz und der Integration der Vampire, Werwölfe, Drachen, Elfen, Feen und anderer Angehöriger der magischen Völker verpflichtet, diskutiert intern seit längerer Zeit darüber, inwieweit Staaten, die religiös imprägnierten Menschen keine Beschränkungen in ihrem Handeln auferlegen oder diese durch Untätigkeit ermutigen, für magische Wesen noch als sichere Herkunftsländer gelten können.
Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen des Don Vitus Huonder, sog. Bischof von Chur, der bei einer Rede in Fulda im Umgang mit Menschen (und Wesen?) gleichgeschlechtlicher Orientierung auf die in der sog. Bibel festgelegte Todesstrafe verwies, schrillten bei den BAfmW-Mitarbeitern die Alarmglocken. Magische Wesen haben in der Vergangenheit mit der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) äußerst negative Erfahrungen gemacht.
Die RKK ist ein Fantasyverein, der seine Mitglieder dazu verleitet, die eigenen Vereinsregeln, die angeblich von G. Ott aufgestellt wurden, als staatlichen Gesetzen übergeordnet und diese im Zweifelsfall brechend zu betrachten. Viele Behörden würden gern einmal ein ernstes Gespräch mit diesem G. Ott führen, der für zahlreiche Verbrechen die ideologische Basis geliefert oder sie selber veranlaßt hat. Die Palette reicht von Missbrauch und Folter Schutzbefohlener, darunter der eigene Sohn Jesus, bis hin zu Umweltverbrechen wie das Verheeren ganzer Landstriche durch eine Sintflut.
Einige glitzernde Vampire, die sich in der Schweiz nicht mehr sicher fühlten, hatten sich zuerst an die Schweizer Behörden gewandt, dort aber keine Unterstützung erfahren. Don Vitus Huonder war schon in der Vergangenheit negativ aufgefallen. So hatte er geäußert, dass die RKK-Vereinsregeln über demokratisch verfaßten Gesetzen stünden.
Auch das BAfmW mußte zu seinem Befremden feststellen, dass die Schweizer Behörden dem Treiben des Don Vitus Huonder tatenlos zusehen. Im Amt wurde daraufhin beschlossen, die Schweiz bis auf weiteres von der Liste der sicheren Drittstaaten zu streichen. Asylsuchende schwule Vampire, Drachen, Dschinnen oder Elfen aus der Schweiz werden künftig genauso behandelt wie Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien oder anderen gescheiterten Staaten, in denen die Behörden dem Treiben religiöser Extremisten tatenlos zuschauen.
Kopfgeld auf Bischof Vitus Huonder?
Don Vitus Huonder hat sich in einer festungsartig ausgebauten Residenz verschanzt und so augenscheinlich dem Zugriff der Behörden entzogen. Das BAfmW nimmt an, dass dies den Schweizer Behörden äußerst peinlich ist, was vermutlich die Ursache dafür ist, dass Anfragen in der Causa Huonder unbeantwortet bleiben.
Edmund F. Dräcker, Präsident des Bundesamtes für magische Wesen, hat daraufhin mehrere Maßnahmen verfügt.
Agent 00Lurch mit der Lizenz zur Pfaffenjagd wurde beauftragt, bis zur vollen Wiederherstellung der staatlichen Autorität der Schweiz den dortigen Behörden diskret Amtshilfe zu leisten. 00Lurch ist ausdrücklich befugt, alle notwenigen Maßnahmen einzuleiten, um Don Vitus zu ergreifen, zum Schweigen zu bringen und die mafiösen Strukturen der RKK zu zerschlagen. Damit soll verhindert werden, dass die Schweiz auf eine Bahn gerät, die vor ihr schon Afghanistan, Somalia und andere nunmehr als gescheitert geltende Staaten beschritten haben.
BAfmW-VO zum Schlagen von des Bischofs von Chur

Eine Eilverordnung von BAfmW-Präsident Dräcker, in der dieser sich in ungewöhnlich deutlichen Worten äußert, erlaubt eine aktive Einflußnahme auf die Sprechwerkezeuge von Don Vitus Huonder. Das BAfmW sieht diese Verordnung aber nicht auf Vitus Huonder begrenzt, sondern sieht sie als allgemeinverbindlich im Umgang mit anderen, ähnlich radikal auftretenden Religiösen an.
BAfmW-VO 2015/08-05
Man darf dem katholischen Bischof Huonder von Chur in Würde und mit Wonne die Fresse polieren.
Sagen Sie einfach, Sie hätten es nicht so gemeint.
gez. Edmund F. Dräcker
Des weiteren bittet das BAfmW die in der Schweiz ansässigen Vampire, Werwölfe und Drachen um tätige Mithilfe bei der Verfolgung von Don Vitus Huonder und erlaubt ausdrücklich, diesen RKK-Vertreter zu schlagen, solange es unter Bewahrung der Würde des zu Schlagenden und mit Wonne des Schlägers erfolgt.
Es ist beim Schlagen von katholischen Bischöfen im Allgemeinen und Bischof Huonder im Besonderen eine gewisse Abfolge zu beachten. So soll der Schläger beim Schlagen eines Papstes, Erzbischofs, Bischofs oder sonstigen Klerikers laut das Wort „Würde“ aussprechen und beim nächsten Schlag sagen, er oder sie hätte es nicht so gemeint. Das sollte bis zum gewünschten Ergebnis fortgesetzt werden. Wahlweise, vor allem wenn mehrere magische Wesen beteiligt sind, könnten diese auch einen begleitenden Chor bilden, nach der Melodie von Beethovens „Ode an die Freude“ das Wort Würde skandieren und sich beim Schlagen abwechseln.
In einer Mitteilung an das Bundesamt für Migration wird Edmund F. Dräcker die Einschätzung des BafmW mitteilen, und empfehlen, bei anfallenden Asylverfahren magischer Wesen aus der Schweiz diesen im Eilverfahren zuzustimmen. Wie stets steht das BafmW bei der Integration magischer Wesen in eine bürgerlich geprägte demokratische Zivilgesellschaft diesen mit Rat und Tat zur Seite.