Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 I WRV als Gesetzesvorbehalt der Religionsfreiheit

88,90 

  • Softcover : 234 Seiten
  • Verlag: Kovac, Dr. Verlag
  • Autor: Soeren Held
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 01.11.2010
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-551-31419-5
  • ISBN-13: 978-3-551-31419-2
  • Vom Hersteller empfohlenes Alter: ab 18 Jahren
  • Größe: 21,0 x 14,8 cm
  • Gewicht: 294 Gramm

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Junge Vampire und Werwölfe bilden sich weiter mit Büchern aus dem Bundesamt für magische Wesen. (Foto: Barbara Frommann)
Junge Vampire und Werwölfe bilden sich weiter mit Büchern aus dem Bundesamt für magische Wesen. (Foto: Barbara Frommann)

Die Abhandlung befasst sich mit den Grenzen der Religionsfreiheit. Sie legt dar, dass der Streit um den Gesetzesvorbehalt des durch Art. 140 GG inkorporierten Art. 136 I WRV im Wesentlichen ein methodischer Streit über die Bedeutung der Entstehungsgeschichte und des verfassungsgeberischen Willens ist. Diese methodische Kontroverse wird jedoch in der vorhandenen Literatur nicht ausreichend geführt und vor allem offengelegt. Aus diesem Grund gelangen die gegenläufigen Ansichten unter Rückgriff auf identische – vor allem entstehungsgeschichtliche – Argumente zu gegengesetzten Ergebnissen. Der Verfasser beleuchtet diesen Meinungsstreit und positioniert sich zugunsten einer subjektiven Interpretation, die der Entstehungsgeschichte besondere Bedeutung beimisst. Anschließend analysiert der Autor auf Grundlage der zuvor offengelegten Methodik die Entstehungsgeschichte besonders eingehend. Dabei stellt er neue Bezüge verschiedener Beratungen her und beleuchtet intensiv deren Kontext sowie das jeweilige Vorverständnis der einzelnen Protagonisten des Parlamentarischen Rates. Auch Quellen aus Nachlässen einiger Mitglieder des Parlamentarischen Rates aus Archiven werden gesichtet und berücksichtigt. Als Ergebnis wird herausgearbeitet, dass letztlich im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rates einhellig ein Vorbehalt des allgemeinen Gesetzes für die Religionsausübungsfreiheit gewollt war, es lediglich dogmatische Kontroversen über den richtigen Weg zu diesem Ziel gab. Es wird dezidiert herausgearbeitet, dass die „Überlagerungsthese“ des Bundesverfassungsgerichts und das Argument der Inkorporation des Art. 136 I WRV als „Redaktionsversehen“ bei intensiver Betrachtung der Entstehungsgeschichte nicht überzeugend sind. Anschließend wird ebenfalls aufgrund eingehender Analyse der Beratungen des Parlamentarischen Rates der Inhalt des Gesetzesvorbehalts beleuchtet. Als Resultat ist Art. 136 I WRV als Vorbehalt des allgemeinen Gesetzes auf die Religionsausübungsfreiheit anzuwenden. Hinsichtlich des Begriffs des allgemeinen Gesetzes wird eine gegenüber der Meinungsfreiheit modifizierte „Sonderrechtslehre“ vertreten.

Über “Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 I WRV als Gesetzesvorbehalt der Religionsfreiheit”

“Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 I WRV als Gesetzesvorbehalt der Religionsfreiheit”, ein Buch zu queeren Themen, wurde erarbeitet und verfasst von Soeren Held. Diese in ihrer Bedeutung für die allgemeine Bildung und Integration schwuler Vampire, Gestaltwandler sowie Magier, Elfen und Werwölfe nicht hoch genug einzuschätzende Studie für Leser und Leserinnen erschien am 01.11.2010 im Kovac, Dr. Verlag.

“Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 I WRV als Gesetzesvorbehalt der Religionsfreiheit” und andere schwule Bücher sind im amtseigenen BAfmW Service Point bestellbar. Online bestellte Fachpublikationen wie dieses Buch, dem gemeinen Bürger draußen im Lande als Bücher zu queeren Themen geläufig, sind zu den üblichen Öffnungszeiten auch direkt im Bundesamt für magische Wesen in Bonn abholbar und werden auf Wunsch verschickt.

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf den “Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 I WRV als Gesetzesvorbehalt der Religionsfreiheit” seinem Bildungsauftrag nach, den gemeinen Bürger draußen im Lande über das Leben gut integrierter (nicht)magischer Mitbürger, vulgo Werwölfe, Vampire, Dämonen, Elfen, Hexen und Magiere ebenso wie fantastische Tierwesen, als da wären Drachen, Basilisken, Sphingen, kleine und große Pubertiere und Trolle bis hin zu eingewanderten Dschinnen aufzuklären und damit Aberglauben und religiösen Irrlehren ein energisches “Nicht mit uns!” entgegenzuschleudern.

Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. “Religiöse” hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen. Es gibt Hilfe! Religion ist heilbar!

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Besucher sind im Buchladen Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen, stets willkommen und können dort bestellte Bücher zu queeren Themen auch abholen. Wir freuen uns immer über ein Gespräch zu schwulen Themen, u.a. zum Thema Gendern in Sprache und Literatur jenseits der linkisidentitären “Generation beleidigt”.

Und das Verlagsteam des Bundeslurch Verlages sowie des Himmelstürmer Verlages freuen sich auf interessante Exposés und Manuskripte u.a. der Genres Gay Romance, Gay Drama und Gay Fantasy, Fantasy-Jugendbücher sowie Urban Fantasy und steht queer schreibenden Autoren dieser Genres gern für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung.


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Übrigens, wir suchen immer männliche Models für TFP-Shootings. Für Fantasymodel-Shootings und Kalenderprojekte, die das BAfmW mit der Fotografin Barbara Frommann umsetzt, werden atttraktive und sportliche junge Männer ab 16 Jahren gesucht, die ihr Modelpotential vor der Kamera testen wollen.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 294 g
Größe 14,8 × 21 cm

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Kovac, Dr. Verlag

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