Referat für Inneres, Sekten und Religionsunwesen

Causa Vitus Huonder: Schweiz kein sicheres Herkunftsland mehr

BONN (BAfmW) In einer eiligst von Edmund F. Dräcker einberufenen Sitzung der Referatsleiter des Bundesamtes für magische Wesen, zu der die Mitarbeiter aus ihrem wohlverdienten Urlaub anreisen mußten, wurde i.S. Vitus Huonder die Frage der Einstufung der Schweiz und anderer europäischer Staaten als sichere Herkunftsländer im Hinblick auf religiöse Verfolgung durch radikale Katholiban diskutiert.

Vitus Huonder, Bischof von Chur (Foto: Michael Beat)
Vitus Huonder, Bischof von Chur (Foto: Michael Beat)

Das Bundesamt für magische Wesen, dem Schutz und der Integration der Vampire, Werwölfe, Drachen, Elfen, Feen und anderer Angehöriger der magischen Völker verpflichtet, diskutiert intern seit längerer Zeit darüber, inwieweit Staaten, die religiös imprägnierten Menschen keine Beschränkungen in ihrem Handeln auferlegen oder diese durch Untätigkeit ermutigen, für magische Wesen noch als sichere Herkunftsländer gelten können.

Mit Blick auf die jüngsten Äußerungen des Don Vitus Huonder, sog. Bischof von Chur, der bei einer Rede in Fulda im Umgang mit Menschen (und Wesen?) gleichgeschlechtlicher Orientierung auf die in der sog. Bibel festgelegte Todesstrafe verwies, schrillten bei den BAfmW-Mitarbeitern die Alarmglocken. Magische Wesen haben in der Vergangenheit mit der Römisch-Katholischen Kirche (RKK) äußerst negative Erfahrungen gemacht.

Die RKK ist ein Fantasyverein, der seine Mitglieder dazu verleitet, die eigenen Vereinsregeln, die angeblich von G. Ott aufgestellt wurden, als staatlichen Gesetzen übergeordnet und diese im Zweifelsfall brechend zu betrachten. Viele Behörden würden gern einmal ein ernstes Gespräch mit diesem G. Ott führen, der für zahlreiche Verbrechen die ideologische Basis geliefert oder sie selber veranlaßt hat. Die Palette reicht von Missbrauch und Folter Schutzbefohlener, darunter der eigene Sohn Jesus, bis hin zu Umweltverbrechen wie das Verheeren ganzer Landstriche durch eine Sintflut.

Einige glitzernde Vampire, die sich in der Schweiz nicht mehr sicher fühlten, hatten sich zuerst an die Schweizer Behörden gewandt, dort aber keine Unterstützung erfahren. Don Vitus Huonder war schon in der Vergangenheit negativ aufgefallen. So hatte er geäußert, dass die RKK-Vereinsregeln über demokratisch verfaßten Gesetzen stünden.

Auch das BAfmW mußte zu seinem Befremden feststellen, dass die Schweizer Behörden dem Treiben des Don Vitus Huonder tatenlos zusehen. Im Amt wurde daraufhin beschlossen, die Schweiz bis auf weiteres von der Liste der sicheren Drittstaaten zu streichen. Asylsuchende schwule Vampire, Drachen, Dschinnen oder Elfen aus der Schweiz werden künftig genauso behandelt wie Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien oder anderen gescheiterten Staaten, in denen die Behörden dem Treiben religiöser Extremisten tatenlos zuschauen.

Kopfgeld auf Bischof Vitus Huonder?

Don Vitus Huonder hat sich in einer festungsartig ausgebauten Residenz verschanzt und so augenscheinlich dem Zugriff der Behörden entzogen. Das BAfmW nimmt an, dass dies den Schweizer Behörden äußerst peinlich ist, was vermutlich die Ursache dafür ist, dass Anfragen in der Causa Huonder unbeantwortet bleiben.

Edmund F. Dräcker, Präsident des Bundesamtes für magische Wesen, hat daraufhin mehrere Maßnahmen verfügt.

Agent 00Lurch mit der Lizenz zur Pfaffenjagd wurde beauftragt, bis zur vollen Wiederherstellung der staatlichen Autorität der Schweiz den dortigen Behörden diskret Amtshilfe zu leisten. 00Lurch ist ausdrücklich befugt, alle notwenigen Maßnahmen einzuleiten, um Don Vitus zu ergreifen, zum Schweigen zu bringen und die mafiösen Strukturen der RKK zu zerschlagen. Damit soll verhindert werden, dass die Schweiz auf eine Bahn gerät, die vor ihr schon Afghanistan, Somalia und andere nunmehr als gescheitert geltende Staaten beschritten haben.

BAfmW-VO zum Schlagen von des Bischofs von Chur

Bafmw-Verordnung zu Bischof Vitus Huonder
Bafmw-Verordnung zu Bischof Vitus Huonder

Eine Eilverordnung von BAfmW-Präsident Dräcker, in der dieser sich in ungewöhnlich deutlichen Worten äußert, erlaubt eine aktive Einflußnahme auf die Sprechwerkezeuge von Don Vitus Huonder. Das BAfmW sieht diese Verordnung aber nicht auf Vitus Huonder begrenzt, sondern sieht sie als allgemeinverbindlich im Umgang mit anderen, ähnlich radikal auftretenden Religiösen an.

BAfmW-VO 2015/08-05

Man darf dem katholischen Bischof Huonder von Chur in Würde und mit Wonne die Fresse polieren.

Sagen Sie einfach, Sie hätten es nicht so gemeint.

gez. Edmund F. Dräcker

Des weiteren bittet das BAfmW die in der Schweiz ansässigen Vampire, Werwölfe und Drachen um tätige Mithilfe bei der Verfolgung von Don Vitus Huonder und erlaubt ausdrücklich, diesen RKK-Vertreter zu schlagen, solange es unter Bewahrung der Würde des zu Schlagenden und mit Wonne des Schlägers erfolgt.

Es ist beim Schlagen von katholischen Bischöfen im Allgemeinen und Bischof Huonder im Besonderen eine gewisse Abfolge zu beachten. So soll der Schläger beim Schlagen eines Papstes, Erzbischofs, Bischofs oder sonstigen Klerikers laut das Wort „Würde“ aussprechen und beim nächsten Schlag sagen, er oder sie hätte es nicht so gemeint. Das sollte bis zum gewünschten Ergebnis fortgesetzt werden. Wahlweise, vor allem wenn mehrere magische Wesen beteiligt sind, könnten diese auch einen begleitenden Chor bilden, nach der Melodie von Beethovens „Ode an die Freude“ das Wort Würde skandieren und sich beim Schlagen abwechseln.

In einer Mitteilung an das Bundesamt für Migration wird Edmund F. Dräcker die Einschätzung des BafmW mitteilen, und empfehlen, bei anfallenden Asylverfahren magischer Wesen aus der Schweiz diesen im Eilverfahren zuzustimmen. Wie stets steht das BafmW bei der Integration magischer Wesen in eine bürgerlich geprägte demokratische Zivilgesellschaft diesen mit Rat und Tat zur Seite.

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Edmund F. Draecker

Edmund Friedemann Dräcker ist der Nachfahre hugenottischer Einwanderer. Er wurde am 1. April 1888 in Suleyken bei Gumbinnen (Ostpreußen) geboren. Sein Vater war der Pfarrer Gotthilf Dräcker, die Mutter Frohlinde Komtesse von Stoltze-Ohnezaster.

Dräcker gehörte seit 1910 dem diplomatischen Dienst des Deutschen Reiches an. 1911 war er bereits Vizekonsul in Bombay. 1941 war er für den Gau Niederdonau tätig und sondierte hier spezielle Anbaumöglichkeiten. Die Ergebnisse publizierte er 1942 in einem „Abschlussbericht“, der in den Vierteljahresschriften zur Agrarphysiologie erschien. Im Unterschied zu seinem Biographen Hasso von Etzdorf war er auf keiner Mitgliedsliste der NSDAP oder der SA zu finden und hatte daher keine Probleme mit seiner Entnazifizierung.

Am 13. Januar 1953 wurde Dräcker zum 1. April 1953 in den Ruhestand versetzt. 1959 kehrte er von einer Geheimmission nach Beirut nicht zurück.

Am 1. April 1982, in einer Hochphase des Kalten Krieges, meldete die FAZ, Dräcker habe auf einer großen Eisscholle der Antarktis die Bundesflagge gehisst und Souveranitätsansprüche angemeldet. Die Ostberliner Zeitschrift Horizont geißelte die Aktivitäten „imperialistischer Monopole“.

Nach 1985 war er kurzzeitig als Sonderberater der Europäischen Kommission in Brüssel für die Normierung von Seemannsgarn zuständig.

Dräcker soll es hauptsächlich zu verdanken sein, dass die früher weit verbreitete tierquälerische Praxis des Aufbindens von Bären heute in den meisten europäischen Staaten verboten ist. Dräcker soll Jakob Maria Mierscheid, SPD-Bundestagsabgeordneter seit 1979, in seiner außergewöhnlich vielseitigen Arbeit unterstützt haben.

Im Jahr 1974 soll Dräcker federführend an der Aushandlung des Shanghaier Kugelfischabkommens beteiligt gewesen sein.

Aktuell ist Dräcker Präsident des Bundesamtes für Magische Wesen. Ihm wird folgendes Zitat zugeschrieben: „Wenn es ein Bundesamt für die Verwaltung magischer Wesen gibt, dann gibt es magische Wesen in Deutschland. Denn die Idee, es gäbe eine deutsche Behörde ohne Sinn und Zweck, ist einfach völlig absurd“.

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