Amtliche MitteilungenReferat für Drachen

Stunde der Drachen 2020: BAfmW ruft zur Drachenzählung auf

Edmund F. Dräcker, Präsident des Bundesamtes für magische Wesen ruft die Stunde der Drachen aus.

BONN (BAFMW) – Edmund F. Dräcker, Präsident des Bundesamtes für magische Wesen ruft die Stunde der Drachen aus. Er sieht in den Begleiterscheinungen der Corona-Krise auch positive Aspekte. Endlich sei Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens, so Deutschlands dienstältester Spitzenbeamter. Man könne, und er verweise dabei auf die Arbeit der Kollegen vom NABU und des Projektes „Stunde der Gartenvögel“, sich endlich einmal der lange vernachlässigten und gleichwohl mancherorts vom Aussterben bedrohten feuerspeienden und nicht Feuer speienden Klein- und Großdrachen widmen und die Bestände erfassen. Das BAfMW erhoffe sich so Klarheit, was Nist- und Brutverhalten sowie Verbreitung oviparer und ovoviparer Draconidae in Haus, Hof, Garten und freier Natur beträfe und wolle dabei als Begleiterscheinung insbesondere die Kreativität der Jugend fördern.

So stand es in der Dienstanweisung „Bundeslurch 08-15“, die den in der Hölle Home Office befindlichen Mitarbeitern des BAfmW per Eule und Feuerbotschaft in die Ablage „Dringend“ flatterte.

Stunde der Drachen 2020 – Durchführungsverordnung 08-15/04-21

Junger Werwolf mit Drache (Foto: Barbara Frommann)
Junger Werwolf mit Drache (Foto: Barbara Frommann)

Da eine bundesdeutsche Behörde zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit (Wir schaffen das!) und kompetent ist, schalteten sich die Beamten der verschiedenen Referate und unter wissenschaftlicher Begleitung von Dr. Apollonia-Evarista Eier-Eiersfeld in einer Glaskugelkonferenz zusammen und verfassten eine Durchführungsverordnung zur Stunde der Drachen, die noch in der Nacht von Präsident Dräcker per Präsidialerlass in Kraft gesetzt wurde. Auch die Gottkanzlerin in Berlin wurde informiert.

Das Amt bittet die derzeit an Haus und Wohnung gefesselte bundesdeutsche Bevölkerung, insbesondere deren Nachwuchs, Drachensichtungen an das BAfmW zu melden. Mitmachen darf auch die indigene Bevölkerung in Bayern, Sachsen und Österreich.

Benötigt werden dafür:

  1. Ein Foto des Drachen in seiner natürlichen Umgebung, z.B. Gartenteich, Bücherregal, Räuberhöhle des Pubertiers (Kinderzimmer), mit oder ohne Halter, mindestens 1200 px breit, im Format jpg
  2. Ein ausführlicher, mindestens 300 Worte umfassender Bericht zur Sichtung des Drachens, der folgende Informationen enthalten sollte: Nach bestem Wissen und Gewissen eine Identifizierung der gesichteten Drachenart, eine Beschreibung des Fundortes sowie Auffälligkeiten. Handelt es sich um einen Sumpflurchling, einen Geranienlurch oder stammt der Drache aus einer Auffangstation? Nistet der Drache in menschlicher Umgebung, ist er scheu oder greift er Jogger an? Oder handelt es sich um das geliebte und domestizierte Haustier des Sohnes? Strebt der Sohn gegebenenfalls eine Karriere als Drachenreiter und einen Start bei den Olympischen Spielen oder beim CHIO in Aachen an? Käme auch eine Karriere im Amt aller Ämter infrage? Diese Fragen sollen eine Anregung sein für den Bericht, aber auch andere, vom Beobachter als relevant eingestufte Fakten sollen Eingang finden in den Bericht, der via info@bafmw.org an das Bundesamt für magische Wesen eingesandt werden kann.

Veröffentlichung der eingesandten Drachensichtungen

Mit der Einsendung erklärt sich der Einsender damit einverstanden, dass Bild und Beitrag auf der Amtsseite in der Rubrik „Stunde der Drachen 2020“ veröffentlicht wird. Dies dient der Weiterverbreitung und allgemeinen Aufklärung der Bevölkerung. Einsendeschluß ist der 15. Mai 2020. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Und was gibt es dafür?

Das Amt aller Ämter setzt bewußt auf das Engagement der an der Erhaltung von Fantasy und Natur interessierten jungen Bevölkerung und honoriert jeden eingesandten Beitrag (mindestens ein Foto, Text mit mindestens 200 Wörtern) mit einem Gutschein für ein eBook aus dem amtseigenen Bundeslurch Verlag. Bei der Abfassung der Beiträge dürfen Eltern gern behilflich sein und sich natürlich auch selber beteiligen.

Nach der Einsendung und Veröffentlichung des Beitrages auf der Amtsseite und den zugehörigen Socials wird ein Gutscheincode zugesandt, mit dem man dann im Online-Buchshop des BAfmW ein eBook im gewünschten Format herunterladen kann. Es können maximal fünf Beiträge pro Teilnehmer eingesandt werden.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!

Dr. Apollonia-Evarista Eier-Eiersfeld

Apollonia-Evarista Eier-Eiersfeld wandte sich nach ihrer Matura am ehemals KuK Pensionat für Höhere Töchter in Graz dem Studium der Biologie und angewandten Kryptozoologie zu, welches sie zum Erstaunen der Fachwelt erfolgreich und lebend (sic!) beendete. Schon damals hielt sie in ihrer Freizeit - wie sie behauptete - handzahme Drachen. Eine Behauptung, der ihre Umgebung nicht zu folgen vermochte. Ihre Erkenntnis "Drachen wären Kulturfolger, wenn man sie nur ließe!" löste in den Verwaltungen der Steiermark nicht nur Begeisterung aus. Begeisterung hingegen löste der Ruf des Bundesamtes für magische Wesen an Frau Dr. Eier-Eiersfeld aus, die chronisch unterbesetzte und unter hoher Fluktuation leidende Leitungsebende des BAfmW-Referates für Drachen zu übernehmen, nachdem der letzte Referatsleiter unter ungeklärten Umständen verschwand. Was nichts, gar nichts, also so gut wie überhaupt nichts mit der Magenverstimmung des im Archiv des BAfmW hausenden Drachens zu tun hat.

Ihre in PLoS Cryptozoology publizierte Dissertation zum Thema "Ovipar or ovovipar – The Green Swamplurch" löste in der Fachwelt Erstaunen aus und sorgt noch heute für hitzige Diskussionen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Unabhängig geprüft
474 Rezensionen