Referat für Drachen

Blaudrache im Drachenfelser Ländchen, gemeldet von Tom Petersen

Im Drachenfelser Ländchen, genauer gesagt in Wachtberg Pech auf dem Nachtigallenweg wurde dieser Blaudrache gesichtet. Er saß auf einer sonnenerwärmten Grauwackemauer. Nachdem er entdeckt wurde, flüchtete er zuerst, konnte aber mit einem Topf sehr scharfer Schaschliksosse und einer Schale Hefeweizen angelockt werden.

Wachtberger Blaudrache auf einer Mauer (Foto: Tom Petersen)
Wachtberger Blaudrache auf einer Mauer (Foto: Tom Petersen)

Beides verschlang der Drache mit viel Genuss. Ob es sich bei seinen Augen um einen Sehfehler handelt oder ob es an der Sosse bzw. dem Bier lag, konnte nicht genau geklärt werden …

Tom Petersen, Wachtberg

Das Drachenfelser Ländchen bei Wachtberg

Das Drachenfelser Ländchen ist eine hügelige Landschaft südwestlich von Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen, im Südosten des Naturparks Rheinland. Sie liegt im Bereich der Gemeinde Wachtberg im linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises, entlang der Grenze zu Rheinland-Pfalz, zwischen der Stadt Meckenheim im Westen und Bonn-Mehlem im Osten. Geprägt wird das Drachenfelser Ländchen durch alte Rheinterrassen, das Tal des Mehlemer Bachs und von markanten Kuppen vulkanischen Ursprungs, unter anderem dem Wachtberg (258 m ü. NHN, zwischen Villip und Berkum), dem Stumpeberg (ca. 230 m), dem Hohenberg (263 m) (beide bei Berkum) sowie dem Dächelsberg (zwischen Oberbachem und Niederbachem). Ebenfalls ein erloschener Vulkan ist der Rodderberg am Grenzpunkt zu Bonn-Mehlem und Remagen-Oberwinter.

Stunde der Drachen 2015

Haben auch Sie einen Drachen in Ihrem Haus oder Garten? Oder lebt ein Drache in Ihrer Nähe, vielleicht auf der Fassade eines Hauses oder am First eines Daches? Oder haben Sie eine kleine Geschichte über Drachen zu erzählen?

Schicken Sie dem Bundesamt für magische Wesen Bilder Ihres Drachens oder die Geschichte Ihres Erlebnisses mit einem Drachen an info@bafmw.org Unter den schönsten Beiträgen verlosen wir 10 Exemplare der -> Großen Tasse mit Bundeslurch und VO zur Haltung von Drachen.”

 

Einsendeschluß ist der 30. Mai 2015

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Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!

Tom Petersen

Sachbearbeiter bei Bundesamt für magische Wesen

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