Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie und ihre Umsetzung vor Ort Ein Beitrag zur Interdependenz von Pietismus und Schule im 18. Jahrhundert
Der Vampir vom Amt teilt mit, dass das Sachbuch „Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie und ihre Umsetzung vor Ort“ im Bundesamt für magische Wesen bestellbar ist. (Foto: Barbara Frommann)Der Autor legt erstmals eine umfassende Untersuchung zur Schulgeschichte des 18. Jahrhunderts in Ostthüringen vor. Inhaltsverzeichnis: Vorwort Einleitung • Begründung des Themas und forschungsleitende Fragestellung • Stand der Forschung • Quellenlage • Aufbau der Untersuchung und ihre zeitliche und thematische Abgrenzung • Methodik der Untersuchung Historische und konfessionelle Entwicklung • Historischer Kontext • Heinrich (IV.) Burggraf von Meißen • Reußische Gesamtteilungen 1564-1616 • Teilungen in Reuß älterer Linie • Teilungen in Reuß jüngerer Linie • Das Gesamthaus Reuß auf Reichsebene • Die Primogenitur • Visualisierungen reußischer Teilungen • Die Einführung der Reformation und die „Reußische Konfession“ • Die Konsistorien der reußischen Länder Akzente evangelischer Schulgeschichte • Martin Luthers Schulverständnis • Die Plauener Kirchenordnung Heinrichs (IV.) 1552 • Die Reußischen Stadtschulen • Pädagogische Konzepte nach der Reformation: Wolfgang Ratke, Johannes Kromayer, Andreas Reyher Der Pietismus • Definition des Pietismus • Historische Wurzeln und zeitliche Abgrenzung • August Hermann Francke und der Hallische Pietismus • Kritische Perspektiven zum Hallischen Pietismus Heinrich XXIV. Reuß-Köstritz als Förderer des Hallischen Pietismus und Patron über Kirche und Schule seines Paragiats Reuß-Köstritz • Heinrichs XXIV. Werdegang • Der pietistische Musterhof Köstritz • Heinrich XXIV. als Erzieher und Sozialreformer • Die Besetzung von Schulmeisterstellen unter Heinrich XXIV. Reuß-Köstritz als Patronatsherr • Der Tod Heinrichs XXIV. Reuß-Köstritz Die Dorfschulverordnungen der pietistischen Herrschaft Obergreiz in Reuß älterer Linie • Die Bedeutung der „Kursächsischen Kirchen- und Schulordnung“ von 1580 für die Herrschaften Reuß älterer Linie • Die vormundschaftliche Regierung für Heinrich II. Reuß-Obergreiz • Der „landesherrliche Pietismus“ unter Heinrich II. Reuß-Obergreiz • Die vormundschaftliche Regierung für Heinrich XI. Reuß-Obergreiz • Der Stand des Dorfschulwesens in der Herrschaft Reuß-Obergreiz in der Mitte des 18. Jahrhunderts • Das spätpietistische Schulwesen in Reuß-Obergreiz • Die pietistischen Schulordnungen in den Herrschaften Reuß älterer Linie – eine Zusammenfassung Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß jüngerer Linie • Die Bedeutung der Katechismusverordnungen von 1651 und 1700 für die Herrschaften Reuß jüngerer Linie • Die vormundschaftliche Regierung für Heinrich XXIX. Reuß-Ebersdorf • Die Instruktion für Dorfschulmeister der Herrschaft Reuß-Ebersdorf 1726 • Gemeinschaftliche Schulordnung für die Herrschaften Lobenstein und Ebersdorf 1735 • Der Stand des Schulwesens in den Herrschaften Reuß jüngerer Linie in der Mitte des 18. Jahrhunderts • Das spätpietistische Schulwesen in den Herrschaften Reuß jüngerer Linie • Schulische Aufbrüche nach der Schulordnung von 1735 in den Herrschaften Lobenstein und Ebersdorf am Ende des 18. Jahrhunderts • Die Dorfschulordnungen pietistischer Herrschaften in Reuß jüngerer Linie – eine Zusammenfassung • Die Alphabetisierung in den Herrschaften Reuß älterer und jüngerer Linie vor dem Hintergrund der Durchsetzung der Schulpflicht Die Entwicklung der Herrnhuter Brüdergemeine Ebersdorf und ihre schulische Ausprägung • Biografische Angaben zu Nikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf und Pottendorf • Die Herrnhuter Brüdergemeine in Ebersdorf • Zinzendorfs Pädagogik • Schulverhältnisse in der Herrnhuter Brüdergemeine Ebersdorf Akzente reußischer Schulmeisterrealität aus alltagsgeschichtlicher Perspektive • Die Anstellung von Landeskindern im Schuldienst • Ein Empfehlungsschreiben August Hermann Franckes • Das Bewerbungsschreiben • Das Examen der Schulmeisterkandidaten am Beispiel der Neubesetzung zweier Katechetenstellen in der Herrschaft Reuß-Obergreiz • Die Vokation und Konfirmation des Schulmeisters • Der Religionseid • Der Substitut • Die Aufgaben des Schulmeisters außerhalb der Schule • Das Hochzeits- und Gevatterbitten • Ausgewählte Besoldungen reußischer Dorfschulmeister • Die Autorität der Dorfschulmeister vor Ort • Sittliche Verfehlungen der Schulmeister im Fokus ihres öffentlichen Amts • Ausgewählte Schulbücher in den reußischen Dorfschulen • Ausgewählte Schülerleistungen des 18. Jahrhunderts Zusammenfassung Transkripte • Konsistorialordnung Heinrichs II Reuß-Obergreiz 1716 • Informationsschreiben an die Pfarrer der Herrschaft Reuß-Obergreiz das Konsistorium betreffend • Konsistorialordnung des Heinrich Posthumus Reuß-Gera 1635 • Geraer Mädchen-Schulinstruktion 1711 • Schulanordnung für Schulmeister Wehner von Pfarrer Johannes Schönfelß 1720 • Kursächsische Kirchen- und Schulordnung 1580 (Auszug „Von Deutschen Schulen […]“) • Schulverordnung für die Winter- und Sommerschule 1714 • Antwortschreiben Heinrichs II Reuß-Obergreiz auf den Vorwurf falscher Lehren in Obergreiz 1717 • Verfügung zur Sommerschule 1716 • Verordnung zum regelmäßigen Schulbesuch 1719 • „Verordnung von Beschaffenheit/ […] der Prediger/ Schul=diener und Haus=Väter“ (Auszug „Cap. II.“) 1720 • Vokation für Johann Christian Weise, Landschulinspektor und Katechet von Kleinreinsdorf 1739 • Verordnung an die Eltern und Vormünder zum Schulgehen ihrer Kinder 1739 • Instruktion für die Schulhalter 1739 • Neue Schulverordnung 1741 • Ordnung für die Dorfschulen der Herrschaft Reuß-Untergreiz 1745 • Patent Reuß-Obergreiz 1748 • Verordnung an die Eltern und Vormünder zum Schulbesuch ihrer Kinder 1764 • Prediger- und Schulmeisterseminar in Greiz 1793 • Die erneuerte Katechismusverordnung 1700 • Verordnung zur Sommerschule Reuß-Ebersdorf 1716 • Instruktion für die Dorfschulmeister 1726 • Schulordnung der Herrschaften Lobenstein und Ebersdorf 1735 • Anweisung oder Instruktion für die Schulmeister der Herrschaften Lobenstein und Ebersdorf 1735 • Bestellung des Landschulinspektors Friederich Daniel Liekefett 1732 • Dorfschulordnung der Herrschaft Reuß-Schleiz 1763 • Erneuerte Schulordnung Reuß-Ebersdorf 1799 • Erneuerte Schulverordnung Reuß-Lobenstein 1794 • Erneuerte und adaptierte Schulordnung Reuß-Lobenstein 1799. • Eine Schultabelle des Schulmeisters Johann Christoph Übele 1740 • Eine Schülerliste des Schulmeisters Johann Christoph Übele 1740 Literaturverzeichnis Quellenverzeichnis • Schulordnungen (Drucke und Handschriften) • Gedruckte Quellen • Handschriftliche Quellen Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Personenverzeichnis Ortsverzeichnis Beilage Karte: Die reußischen Landesteilungen. Stand von 1698 (Abbildung 6).
Über „Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie und ihre Umsetzung vor Ort“
Immer unterwegs für gute wie „Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie und ihre Umsetzung vor Ort“. (Foto: BafmW)Das Sachbuch „Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie und ihre Umsetzung vor Ort“, eine Fachstudie aus dem Leben der Mitbürger und Mitbürgerinnen (nicht)magischer Provenienz, wurde erarbeitet und verfasst von Ulrich Prell. Diese in ihrer Bedeutung für die allgemeine Bildung und Integration der Vampire, Gestaltwandler sowie Werwölfe, aber auch Studenten und Studentinnen der Geschichts- und Politikwissenschaften nicht hoch genug einzuschätzende Publikation zum Geschichte des Mittelalters für Leser und Leserinnen aller Altersgruppen erschien am 19.04.2023 bei Jenzig.
Das Buch „Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie und ihre Umsetzung vor Ort“ ist im amtseigenen BAfmW Service Point bestellbar. Online bestellte Fachpublikationen wie dieses Buch, dem gemeinen Bürger draußen im Lande als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Geschichte des Mittelalters geläufig, sind zu den üblichen Öffnungszeiten auch direkt in der Verlagsbuchhandlung Bundesamt für magische Wesen in Bonn abholbar und werden auf Wunsch verschickt.
Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie und ihre Umsetzung vor Ort“ seinem Bildungsauftrag nach, den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande über das Leben gut integrierter magischer Mitbürger, vulgo Werwölfe, Vampire, Dämonen, Elfen, Hexen und Magiere ebenso wie fantastische Tierwesen, als da wären Drachen, Basilisken, Sphingen, kleine und große Pubertiere und Trolle bis hin zu eingewanderten Dschinnen aufzuklären und damit Aberglauben und religiösen Irrlehren ein energisches „Nicht mit uns!“ aus Bonns wichtigster Behörde entgegenzuschleudern.
Aus Gründen, und weil Teile des Inhalts von „Die Dorfschulordnungen der pietistischen Herrschaften Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie und ihre Umsetzung vor Ort“ die Bevölkerung beunruhigen könnten, wurde das Buch als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Geschichte des Mittelalters eingestuft.
Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse Gefährder“ wie auch Queerquarktivisten hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire, gut integrierter Werwölfe und nicht gendernder Zeitgenossen zur Hölle zu machen. Es gibt Hilfe! Religion ist heilbar! Ein Sektenausstieg ist möglich.
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Sie sind stets willkommen im Buchladen des Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen, um z.B. Ihre bestellte Geschichtsliteratur von Ulrich Prell und anderen guten Fantasyautoren abzuholen. Für gute Literatur ist Bonns allerwichtigste Behörde überhaupt und sowieso von Amts wegen zuständig.
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