Referat für Vampire

Rentner füllt Vampir ab

Wenn dich der Durst übermannt. Mit durstigen Vampiren ist nicht zu spaßen.
Wenn dich der Durst übermannt. Mit durstigen Vampiren ist nicht zu spaßen.

Passau (BAfmW) – So hatten sich das die Mitarbeiter des Bundesamtes für magische Wesen (BAfmW) nicht gedacht, als ein Anwohner meldete, einen Vampir gefunden zu haben.

Als der Anruf einging, sie sollten sich doch bitte »um den Verrückten in der Küche« kümmern, gingen die Beamten von einem schlechten Scherz aus, überprüften die Sache jedoch trotzdem. Sie fanden den volltrunkenen und unbekannten Vampir eingesperrt in der Küche, der Raum sei verwüstet gewesen, der Boden voller Scherben. Der Ruheständler (65) habe das Wesen auf die Frage, ob der Mann bereit wäre etwas zu Trinken zu spendieren, eingeladen, in der Annahme eine gute Tat zu tun.

»Der Arme sah so bleich und abgemagert aus«, meinte der rüstige Rentner auf Nachfrage des BAfmW.

 

Kräuterschnaps „Jägerblut“ für den Vampir

Wie sich herausstellte, hatte der ehemalige Bauarbeiter dem Vampir einen Kräuterschnaps mit Namen »Jägerblut« verabreicht. Dass er einen »verdammten Blutsauger« im Haus habe, hätte er gar nicht bemerkt, gab er an.
Erst als das zu dem Zeitpunkt bereits volltrunkene Wesen versucht habe, die Flasche zu beissen, seien ihm die überlangen Eckzähne aufgefallen, und er hätte den Betrunkenen in der Küche eingesperrt.
»Da war mir klar, dass der nicht normal ist!«, sagt Hans F.*, »Keiner verträgt so wenig und probiert die Pulle mit den Zähnen auszusaugen!«
Warum es ausgerechnet »Jägerblut« gewesen sei?
»Wir unterhielten uns, was er denn am liebsten möge und er meinte ‚Blut‘, da glaubte ich er spielt auf den Kräuterschnaps an. Dass er sich damit auf meines bezog, dachte ich da nicht.«

Der Vampir wurde zum Ausnüchtern in eine Einrichtung des BAfmW überführt, der Rentner bekam zum Dank für den Hinweis eine Flasche »Kräuterblut«.
Vampire sind in Deutschland meldepflichtig, um die Gefahr für die Bevölkerung gering zu halten. Auf Basis des beherzten Einsatzes des Rentenempfängers konnte zumindest dieser zur Identitätsfeststellung herangezogen werden. (Losk)
(*Name von der Redaktion geändert)

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