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Das BafmW erklärt:
Das Verbrennen von Hexen und Magiern verstößt gegen das Immissionsschutzgesetz
und ist als schwere Ordnungswidrigkeit eingestuft. Der Brennwert von Hexen und
Magiern ist mit Blick auf den CO2 Ausstoß miserabel.
Gez. Edmund F. Dräcker
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