Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908

Autoren: Kurt Hiller

14,80 

  • Buch : 180 Seiten
  • Verlag: Bockel, R v
  • Autor: Kurt Hiller
  • Auflage: Mit Kommentaren und Anmerkungen versehener Reprint, erschienen am 15.03.2010
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-932696-73-5
  • ISBN-13: 978-3-932696-73-2
  • Vom Hersteller empfohlenes Alter: ab 16 Jahren
  • Größe: 21,0 x 15,0 cm
  • Gewicht: 400 Gramm

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Junge Vampire und Werwölfe bilden sich weiter mit Büchern aus dem Bundesamt für magische Wesen. (Foto: Barbara Frommann)
Junge Vampire und Werwölfe bilden sich weiter mit Büchern aus dem Bundesamt für magische Wesen. (Foto: Barbara Frommann)

Die fortgesetzten Diskussionen um den Paragraphen 218, um Sterbehilfe, um Patientenverfügung, um gleichgeschlechtliche Ehen, um einen strafrechtlich relevanten „Sittlichkeitsbegriff“, die unsägliche Geschichte des Paragraphen 175 in der Bundesrepublik u.a.m. zeigen: Kurt Hillers Arbeit „Das Recht über sich selbst“ blieb/bleibt Jahrzehnte nach ihrer Erstveröffentlichung (1908) aktuell. In seinen Memoiren schreibt Kurt Hiller (1885-1972) über die Entstehung seiner Arbeit: „Beim Studium des in Deutschland geltenden Strafrechts entdeckte ich plötzlich, daß die Befugnis des Individuums, körperlich über sich selbst zu verfügen und über andere voll Willensfähige mit deren freier und ernstlicher Zustimmung, gar auf ihre flehentlichen Bitten, an allen Ecken und Enden unsres Gesetzbuches verneint und verweigert wird. Das Freiheitsfeindliche, Gedankenlose, Barbarische dieses legalen Zustands erschütterte mich, und ein Zwang überkam mich, ihn mindestens aufzudecken.“ Hiller verfasste darauf die Schrift „Das Recht über sich selbst“. Mit einem Auszug, unter dem Titel „Die kriminalistische Bedeutung des Selbstmordes“, promovierte er an der „Grossherzoglich Badischen Universität Heidelberg“. Allerdings wurde der überwiegende Teil der Arbeit als Dissertationsschrift nicht zugelassen. Kapitel wie die über die Paragraphen 175 oder 218 waren offensichtlich zu brisant. „Als Kurt Hiller 1908 mit der Schrift Das Recht über sich selbst (.) die literarische Bühne der Juristerei betrat“, schreibt der Bremer Rechtsgelehrte Ruprecht Großmann (1992), „legte er mit einem Schlag das Elend des kaiserlichen Strafrechts bloß. Er rügte die Haltlosigkeit der zugrundeliegenden Geschichts- und Gesellschaftsauffassung und bewies, daß bisher als klassisch angesehene Strafandrohungen entweder aus strafrechtsimmanenten Konsequenzen oder aus übergreifenden kritisch-philosophischen Gründen keine Rechtfertigung hatten“. Schon vor dem Ersten Weltkrieg war die Schrift vergriffen und wurde seitdem oft diskutiert, – aber nie wieder gedruckt. Sie lag lange nur in sehr wenigen Bibliotheken vor. „Der vernünftige Mensch wird nie verkennen, daß die soziale Ordnung ihm verbieten muß, mit seinen willkürlichen Dispositionen schädigend in die Sphären anderer einzugreifen; aber nie wird er es verstehen, warum der Staat ihn dort antaste, wo er niemanden – auch die abdifferenzierten Interessen des Staates nicht! – verletzt.“ Kurt Hiller, 1908

 

Über „Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908“

„Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908“, ein Sachbuch, wurde erarbeitet und verfasst von Kurt Hiller. Diese in ihrer Bedeutung für die allgemeine Bildung und Integration schwuler Vampire, Gestaltwandler sowie Magier, Elfen und Werwölfe nicht hoch genug einzuschätzende Studie für Leser und Leserinnen erschien am 15.03.2010 im Bockel, R v.

„Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908“ und andere schwule Bücher sind im amtseigenen BAfmW Service Point bestellbar. Online bestellte Fachpublikationen wie dieses Buch, dem gemeinen Bürger draußen im Lande als Sachbücher und Fachliteratur geläufig, sind zu den üblichen Öffnungszeiten auch direkt im Bundesamt für magische Wesen in Bonn abholbar und werden auf Wunsch verschickt.

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf den „Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908“ seinem Bildungsauftrag nach, den gemeinen Bürger draußen im Lande über das Leben gut integrierter (nicht)magischer Mitbürger, vulgo Werwölfe, Vampire, Dämonen, Elfen, Hexen und Magiere ebenso wie fantastische Tierwesen, als da wären Drachen, Basilisken, Sphingen, kleine und große Pubertiere und Trolle bis hin zu eingewanderten Dschinnen aufzuklären und damit Aberglauben und religiösen Irrlehren ein energisches „Nicht mit uns!“ entgegenzuschleudern.

Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen. Es gibt Hilfe! Religion ist heilbar!

 

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Echt jetzt? Sie fahren wirklich in die Innenstadt von Bonn, um dort Bücher wie „Das Recht über sich selbst: Nachdruck der strafrechtsphilosophischen Studie aus dem Jahre 1908“ zu kaufen? Shoppen Sie lieber online, das spart Zeit, Geld und Nerven. (Foto: Barbara Frommann)
Besucher sind im Buchladen Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen, stets willkommen und können dort bestellte Sachbücher und Fachliteratur auch abholen. Wir freuen uns immer über ein Gespräch zu schwulen Themen, u.a. zum Thema Gendern in Sprache und Literatur jenseits der linkisidentitären „Generation beleidigt“.

Und das Verlagsteam des Bundeslurch Verlages sowie des Himmelstürmer Verlages freuen sich auf interessante Exposés und Manuskripte u.a. der Genres Gay Romance, Gay Drama und Gay Fantasy, Fantasy-Jugendbücher sowie Urban Fantasy und steht queer schreibenden Autoren dieser Genres gern für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung.

 


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Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 400 g
Größe 15 × 1,5 × 21 cm

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Bockel, R v

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