Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983: Insbesondere in c. 1399 CIC/1983

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85,90 

  • Softcover : Seiten
  • Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
  • Autor(en): Bernd Eicholt
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 01.04.1827
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-631-55324-2
  • ISBN-13: 978-3-631-55324-4
  • Vom BAfmW empfohlenes Alter: Jahren
  • Größe: 21,0 x 14,8 cm
  • Gewicht: 350 Gramm

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ISBN: 9783631553244 Artikelnummer: 9783631553244 Kategorien: , Schlagwörter: , , , ,
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)

BONN (BAfmW) – Der Codex Iuris Canonici von 1983 droht in c. 1399 eine Strafe für jede schwere Gesetzesverletzung, die zu einem Ärgernis führt, an. Eine derartige Generalklausel ist im staatlichen Strafrecht undenkbar. Die Gründe, die hierfür in erster Linie genannt werden, die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip, sind auf die katholische Kirche allerdings nicht übertragbar. Weder kennt die Kirche eine Gewaltenteilung noch eine im weltlichen Sinne demokratische Verfassungsordnung. Obwohl diese Vorschrift auch unter Kanonisten nicht unumstritten ist, wurde sie in den Kodex aufgenommen, um der Kirche die Möglichkeit zu geben, auf ein Fehlverhalten von Gläubigen ggf. auch ohne ausdrückliche gesetzliche Androhung mit strafrechtlichen Mitteln reagieren zu können. Diese Regelung ist nur erklärbar vor der Tatsache, dass dem geschriebenen Recht in der katholischen Kirche eine geringere Bedeutung zukommt als im weltlichen Bereich. Nicht die Sicherung einer sozialen Ordnung und der Rechte des Einzelnen stehen im Mittelpunkt der kirchlichen Gesetze, sondern der Verkündigungsauftrag der Kirche.

Über „Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983: Insbesondere in c. 1399 CIC/1983“

Das Bundesamt für magische Wesen weist den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande darauf hin, dass „Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983: Insbesondere in c. 1399 CIC/1983“ von Bernd Eicholt für Leser und Leserinnen Jahren deutliche Spuren von Religion und Aberglauben enthält. Es unterliegt den Regeln der FMSK zum Schutz der (nicht-)magischen Jugend und Allgemeinheit vor geweihten Röckchenträgern.

Es erschien am 01.04.1827 im/bei Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften.

Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)
Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983: Insbesondere in c. 1399 CIC/1983“ seinem Bildungsauftrag nach, die Eltern junger Vampire, Dämonen, Elfen sowie weiterer Pubertiere auf die Gefahren hinzuweisen, die von Religion, religiösen Institutionen und dem organisierten religiösen Verbrechen ausgeht.

Religion und Drogen gefährden gleichermaßen die geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen.

Lesen Sie Bücher von Bernd Eicholt nur zusammen mit Ihren Kindern!

Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983: Insbesondere in c. 1399 CIC/1983“ von Bernd Eicholt eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983: Insbesondere in c. 1399 CIC/1983“ von Bernd Eicholt eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Der BAfmW-Beauftragte für das Sekten- und Kirchenunwesen rät Eltern, dem Nachwuchs Bücher religiös imprägnierter Autoren und Autorinnen nicht ohne Aufsicht zugänglich zu machen und lieber gute und spannende Fantasybücher für Jugendliche zu empfehlen. Und wenn Sie für eine schwarze Messe einen Tanz der Vampire oder einen tollen Showact buchen wollen, verfügt das Amt auch über entsprechende Kontakte.

Brutale religiöse Geschichten über Hexenverbrennung, Jünglinge in Feueröfen, Kreuzigungen im Namen von Vätern, die sich nicht um ihre Söhne kümmern, Kreuzzüge sowie andere kirchliche Horrorgeschichten können bei Kindern und Jugendlichen schwere Alpträume, Ängste und Depressionen verursachen. Lassen Sie Ihre Kinder lieber einen guten Fantasyroman lesen.

Ebenso traumatisierende Begegnungen mit religiösen Gefährdern wie Joachim Kardinal Meisner und den geweihten Röckchenträgern des organisierten religiösen Verbrechens aus dem Katholischen Staat und dem Evangelikalen Emirat.

Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983: Insbesondere in c. 1399 CIC/1983“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Geltung und Durchbrechungen des Grundsatzes «Nullum crimen nulla poena sine lege» im kanonischen Recht, insbesondere in c. 1399 CIC/1983: Insbesondere in c. 1399 CIC/1983“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Nehmen Sie auch diffuse Ängste junger Werwolfwelpen, Hexen, Vampirgirlies und Vampirboylies ernst, wenn der bissige Nachwuchs nicht ins Bett oder in seine Gruft will, weil er Angst vor dem Priester unter dem Bett oder der Nonne im Schrank hat. Versichern Sie ihren Kindern, dass das Bundesamt für magische Wesen den Katholischen Staat und seine gefährlichen Katholiban sowie Islamisten, Salachristen und andere religiöse Gefährder stets beobachtet.

Sie sind stets willkommen im Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es viele gute Fantasyromane und andere spannende Romane zum Träumen. Außerdem bekommen Sie dort erste Hilfe bei einer Infektion mit den Legionellen Christi und Beratung! Religion ist heutzutage wirklich heilbar! Niemand muss heutzutage mehr an Religion erkranken.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 350 g

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Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

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