Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797

Autoren: Andreas Kirchschlager

29,80 

  • Hardcover : 465 Seiten
  • Verlag: Stiftung Stoye
  • Autor: Andreas Kirchschlager
  • Auflage: 1. limitierte Auflage 300 Stück, erschienen am 22.05.2019
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-937230-34-3
  • ISBN-13: 978-3-937230-34-4
  • Größe: 24,0 x 17,0 cm
  • Gewicht: 1000 Gramm

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ISBN: 9783937230344 Artikelnummer: 9783937230344 Kategorien: , Schlagwörter: , , , ,
Der Vampir vom Amt teilt mit, dass das Sachbuch "Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 - 1797" im Bundesamt für magische Wesen bestellbar ist. (Foto: Barbara Frommann)
Der Vampir vom Amt teilt mit, dass das Sachbuch „Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797“ im Bundesamt für magische Wesen bestellbar ist. (Foto: Barbara Frommann)
Die Arnstädter Bürgerbücher Im Stadt- und Kreisarchiv Arnstadt befinden sich im Bestand der Stadt Arnstadt sechs Bürgerbücher aus den Jahren 1566 -1582, 1582 -1699, 1700 -1753, 1753 -1797, 1797 -1850 und 1851-1912. In der Schriftenreihe der Stiftung Stoye erschienen 2011 als Band 53 das Bürgerbuch von 1566 bis 1699 und 2016 als Band 61 dasjenige von 1700 bis 1753. Das der gegenwärtigen Bearbeitung zugrundeliegende Bürgerbuch von 1753-1797 enthält 2131 Bürgeraufnahmen auf 438 Blättern, beginnend mit dem 15.10.1753 und endend mit dem 28.9.1797. Das Buch mit geprägtem Lederrücken und Pappdeckel versehen hat ein Format von B 19/ H 33/ T 9 cm. Ein alphabethisches Namensverzeichnis befindet sich auf den Blättern 439 bis 465. Eine durchgehende Neunummerierung wurde vorgenommen. Die Familiennamen wurden früher uneinheitlich geschrieben. Das Fehlen entsprechender Regeln hatte zur Folge, dass die Schreibweise vielfach voneinander abweicht, selbst wenn es sich um die gleichen Personen handelt. Dialekte spielten dabei ebenso eine Rolle. Beim Namensregister waren die unterschiedlichen Schreibweisen von Namen gleicher Personen problematisch, so dass diese unter einem Hauptnamen zusammengefasst werden mussten, die unterschiedlichen Varianten in Klammern nachgestellt. Trotz intensiver Recherchen konnten einige Orte im Ortsregister nicht lokalisiert werden. Sie wurden mit einem Fragezeichen versehen. Wegen der Menge des Quellenmaterials und der Gleichartigkeit der Bürgerbucheinträge wurde keine buchstabengetreue Wiedergabe, sondern eine Bearbeitung der Quellentexte vorgenommen, diese allerdings buchstabengetreu. Der besseren Lesbarkeit wegen wurden Abkürzungen im Text teilweise aufgelöst. Quellenzitate wurden in eckige Klammern gesetzt. Auf Fußnoten wurde auf Grund der Daten- und Faktenmengen verzichtet. Das Schema der bearbeiteten Bürgerbucheinträge besteht aus laufender Nummer im Bürgerbuch, Familien- u. Vorname(n), Seiten- bzw. Blattangabe, Datum der Bürgeraufnahme, Beruf, Herkunftsort, Bürgen, Angaben zu Bürgergeld und Ledereimern u. a., darunter in kleinerer Schriftgröße Angaben zu Geburt/Taufe, Heirat(en), Tod/Begräbnis, sofern ermittelbar; wenn vorhanden weitere Angaben aus Chroniken, Literatur etc. Die Angabe bei Lebensdaten „nicht zu ermitteln“ – bezieht sich immer auf Recherchen in den Arnstädter Kirchenbüchern. Letztere erwiesen sich wieder als wahre Fundgrube. Die jeweils amtierenden Pfarrer schrieben nicht nur die reinen Fakten auf, sondern zum Teil auch außergewöhnliche und tragische Ereignisse, wie Unglücksfälle, Selbstmorde, Straftaten sowie Krankheiten, unchristlichen Lebenswandel, vorehelichen Beischlaf und vieles mehr. Des weiteren wurden Spitznamen und Kurioses festgehalten. Das ganze Spektrum menschlichen Lebens wird in all seinen Facetten spürbar. Ein Sachregister, in dem auch Straßennamen und Gebäude enthalten sind, gibt darüber Auskunft. Im Berufsregister finden sich u. a. zahlreiche Bedienstete am Gräflich- Schwarzburgischen, später Fürstlichen Hof in Arnstadt. Bürgerrechte konnten durch Geburt, Verehelichung, Erbschaft, Erwerb von Grundbesitz oder Zuzug erworben werden. Die Bürgeraufnahme war von verschiedenen Bedingungen abhängig, u. a. Entrichtung von Bürgergeld, Nachweis eines bestimmten Vermögens, Bereitstellung von Feuereimern für den Brandfall. Der Bürgereid musste in Anwesenheit der Bürgen im Rathaus geleistet werden. Die Bürgerrechtsgebühren bildeten eine nicht geringe Einnahme der Stadt. Die Neubürger hatten ein Bürgergeld bei der Aufnahme zu entrichten. Es gab aber auch Ausnahmen, z. B. Ratenzahlung, Ermäßigung, sogar ein Erlass (von einflussreicher Seite, auf herrschaftlichen Befehl, was von der landesherrlichen Einflussnahme auf Ratsentscheidungen zeugt) oder Abarbeiten des Bürgergeldes war möglich. Selten wurde das Bürgergeld wegen Armut erlassen, denn der Rat hatte wenig Interesse daran, dass Unbemittelte in der Stadt Bürgerrecht erwarben. Auch der Bürgerschaft nützliche Leistungen

Über „Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797“

Immer unterwegs für gute wie "Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 - 1797". (Foto: BafmW)
Immer unterwegs für gute wie „Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797“. (Foto: BafmW)
Das Sachbuch „Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797“, eine Fachstudie aus dem Leben der Mitbürger und Mitbürgerinnen (nicht)magischer Provenienz, wurde erarbeitet und verfasst von Andreas Kirchschlager. Diese in ihrer Bedeutung für die allgemeine Bildung und Integration der Vampire, Gestaltwandler sowie Werwölfe, aber auch Studenten und Studentinnen der Geschichtswissenschaften nicht hoch genug einzuschätzende Publikation zum Geschichte für Leser und Leserinnen aller Altersgruppen erschien am 22.05.2019 bei Stiftung Stoye.

Das Buch „Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797“ ist im amtseigenen BAfmW Service Point bestellbar. Online bestellte Fachpublikationen wie dieses Buch, dem gemeinen Bürger draußen im Lande als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Geschichte geläufig, sind zu den üblichen Öffnungszeiten auch direkt in der Verlagsbuchhandlung Bundesamt für magische Wesen in Bonn abholbar und werden auf Wunsch verschickt.

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797“ seinem Bildungsauftrag nach, den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande über das Leben gut integrierter magischer Mitbürger, vulgo Werwölfe, Vampire, Dämonen, Elfen, Hexen und Magiere ebenso wie fantastische Tierwesen, als da wären Drachen, Basilisken, Sphingen, kleine und große Pubertiere und Trolle bis hin zu eingewanderten Dschinnen aufzuklären und damit Aberglauben und religiösen Irrlehren ein energisches „Nicht mit uns!“ aus Bonns wichtigster Behörde entgegenzuschleudern.

Aus Gründen, und weil Teile des Inhalts von „Bürgerbuch der Stadt Arnstadt 1753 – 1797“ die Bevölkerung beunruhigen könnten, wurde das Buch als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Geschichte eingestuft.

Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse Gefährder“ wie auch Queerquarktivisten hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire, gut integrierter Werwölfe und nicht gendernder Zeitgenossen zur Hölle zu machen. Es gibt Hilfe! Religion ist heilbar! Ein Sektenausstieg ist möglich.

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Lust auf ein Modelshooting? Die BAfmW-Jobbörse sucht männliche Models für den BAfmW-Amtskalender. Bewirb Dich! (Foto: Barbara Frommann)
Lust auf ein Modelshooting? Die BAfmW-Jobbörse sucht männliche Models für den BAfmW-Amtskalender. Bewirb Dich! (Foto: Barbara Frommann)

Sie sind stets willkommen im Buchladen des Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen, um z.B. Ihre bestellte Geschichtsliteratur von Andreas Kirchschlager und anderen guten Fantasyautoren abzuholen. Für gute Literatur ist Bonns allerwichtigste Behörde überhaupt und sowieso von Amts wegen zuständig.

Und das Team der Verlagsbuchhandlung „Bundesamt für magische Wesen“ freut sich auf interessante Exposés und Manuskripte von Autoren und Autorinnen und steht gern für ein ausführliches Gespräch über geplante Fantasyromane zur Verfügung.

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Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 1000 g
Größe 24 × 17 cm

Marke

Stiftung Stoye

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