Der Vampir vom Amt teilt mit, dass das Sachbuch „Die republikanischen Otiumvillen von Tivoli“ im Bundesamt für magische Wesen bestellbar ist. (Foto: Barbara Frommann)Im Zuge einer bautechnischen, architektonischen und historischen Auseinandersetzung mit den ländlichen Wohnsitzen des römischen Hochadels aus der Umgebung von Tivoli konnten weitreichende neue Ergebnisse erzielt werden. Die bautechnische Untersuchung ergab die Datierung der tiburtinischen Otiumvillen in das 2. Jahrhundert v. Chr. Es zeigte sich außerdem, dass sich beinahe die gesamte architektonische Entwicklung der dortigen Otiumvillen, von denen 60 Beispiele behandelt wurden, noch im 2. Jahrhundert v. Chr. vollzieht und die gewaltigen Caementicium-Otiumvillen sogar schon mit der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts verbunden werden müssen. Im Rahmen der weiterführenden wissenschaftlichen Analyse gelang es, die architektonische Genese der Bauform Otiumvilla von Beginn an nachzuzeichnen und dabei auch zum ersten Mal zu klären, wodurch sich eine republikanische Otiumvilla topographisch und architektonisch überhaupt definiert. Nach tiburtinischer Version liegt deren architektonischer Startpunkt in der deutlichen räumlichen Trennung von zwei unterschiedlichen Lebensbereichen und wird im Rahmen der Hangvillen durch die horizontale Unterscheidung eines oberen Wohn- und eines unteren Gartenbereichs ausgedrückt. Das Ziel der architektonischen Otiumvillen-Idee besteht einerseits in der Nobilisierung eines gesonderten Wohnbereichs und andererseits in der Schaffung eines weitläufigen Gartenbereichs. Die Umsetzung dieser Otiumvillen-Idee enthält die praktische Ausgestaltung der horizontalen Villenaufteilung mit den Mitteln der Caementicium-Bauweise, wobei unter anderem der neue Baukörper der basis villae in die Otiumvillenarchitektur eingeführt wird. Im Vergleich mit der konkreten architektonischen Verbesserung der luxuriösen Wohnumstände spielen die Fragen nach der repräsentativen Außenwirkung und des baukünstlerischen Gesamteindrucks bei den frühesten tiburtinischen Otiumvillen nur eine untergeordnete Rolle. Hier zeigt sich ein Unterschied zu den Otiumvillen aus der Umgebung von Sperlonga, bei denen die Außenwirkung zu den ursprünglichen Gestaltungszielen zählt. Die architekturhistorische Auseinandersetzung ergab als übergeordnetes Resultat, dass der privaten Villenarchitektur im Rahmen der mittelitalischen Caementicium-Baukunst sowohl in Bezug auf Innovationsabläufe als auch auf Bauvolumina gegenüber der vergleichbaren sakralen und staatlich-repräsentativen Architektur ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden muss als bisher geschehen. Die weitreichendsten wissenschaftlichen Auswirkungen der archäologischen Ergebnisse betreffen die historische Einordnung des republikanischen Otiumphänomens. Es konnte gezeigt werden, dass die archäologische Datierung der megalomanen Caementicium-Otiumvillen Tivolis in die erste Hälfte des 2. Jahrhundert v. Chr. den historischen Quellen keineswegs widerspricht, sondern mit diesen gut in Übereinstimmung zu bringen ist. Begreift man das Otiumvillen-Phänomen als transgressives Ausgreifen des römischen Adels über die Normengrenzen des mos maiorum und verbindet damit die Befriedigung des Bedürfnisses nach fürstlichen Wohnumständen außerhalb der stadtrömischen Kontrollinstanzen, so ergibt sich nicht nur, dass ein solches Ausgreifen in der ersten Hälfte des 2. Jahrhundert v. Chr. gut verständlich wird, sondern auch, dass es zwingend mit megalomanen Gesamtausmaßen und luxuriösen Wohnumständen verbunden werden muss.
Über „Die republikanischen Otiumvillen von Tivoli“
Immer unterwegs für gute wie „Die republikanischen Otiumvillen von Tivoli“. (Foto: BafmW)Das Sachbuch „Die republikanischen Otiumvillen von Tivoli“, eine Fachstudie aus dem Leben der Mitbürger und Mitbürgerinnen (nicht)magischer Provenienz, wurde erarbeitet und verfasst von Martin Tombrägel. Diese in ihrer Bedeutung für die allgemeine Bildung und Integration der Vampire, Gestaltwandler sowie Werwölfe, aber auch Studenten und Studentinnen der Geschichtswissenschaften nicht hoch genug einzuschätzende Publikation zum Altertum für Leser und Leserinnen aller Altersgruppen erschien am 19.04.2012 bei Reichert, L.
Das Buch „Die republikanischen Otiumvillen von Tivoli“ ist im amtseigenen BAfmW Service Point bestellbar. Online bestellte Fachpublikationen wie dieses Buch, dem gemeinen Bürger draußen im Lande als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Altertum geläufig, sind zu den üblichen Öffnungszeiten auch direkt in der Verlagsbuchhandlung Bundesamt für magische Wesen in Bonn abholbar und werden auf Wunsch verschickt.
Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Die republikanischen Otiumvillen von Tivoli“ seinem Bildungsauftrag nach, den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande über das Leben gut integrierter magischer Mitbürger, vulgo Werwölfe, Vampire, Dämonen, Elfen, Hexen und Magiere ebenso wie fantastische Tierwesen, als da wären Drachen, Basilisken, Sphingen, kleine und große Pubertiere und Trolle bis hin zu eingewanderten Dschinnen aufzuklären und damit Aberglauben und religiösen Irrlehren ein energisches „Nicht mit uns!“ aus Bonns wichtigster Behörde entgegenzuschleudern.
Aus Gründen, und weil Teile des Inhalts von „Die republikanischen Otiumvillen von Tivoli“ die Bevölkerung beunruhigen könnten, wurde das Buch als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Altertum eingestuft.
Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse Gefährder“ wie auch Queerquarktivisten hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire, gut integrierter Werwölfe und nicht gendernder Zeitgenossen zur Hölle zu machen. Es gibt Hilfe! Religion ist heilbar! Ein Sektenausstieg ist möglich.
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Sie sind stets willkommen im Buchladen des Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen, um z.B. Ihre bestellte Geschichtsliteratur von Martin Tombrägel und anderen guten Fantasyautoren abzuholen. Für gute Literatur ist Bonns allerwichtigste Behörde überhaupt und sowieso von Amts wegen zuständig.
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