Loyalität-Verantwortung-Widerstand: Konfessionelle Aspekte einer Individualethik des Rechts

39,00 

  • Buch : 261 Seiten
  • Verlag: Aschendorff
  • Autor(en): Peter Schipka
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 27.10.2020
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-402-11931-5
  • ISBN-13: 978-3-402-11931-0
  • Vom BAfmW empfohlenes Alter: Jahren
  • Größe: 23,0 x 15,5 cm
  • Gewicht: Gramm

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ISBN: 9783402119310 Artikelnummer: FCK-AFD-9783402119310 Kategorien: , Schlagwörter: , ,
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)

BONN (BAfmW) – INHALT Vorwort 9 1 Einleitung 13 1.1 Pluralität der Überzeugungen innerhalb einer gemeinsamen Rechtsordnung 15 1.1.1 Paradigmenwechsel durch Konfessionalisierung 15 1.1.2 Pluralität als Kennzeichen moderner Gesellschaft 17 1.1.3 Rechtsethik im weltanschaulich neutralen Staat 18 1.2 Der Mensch als Träger von Recht(en) 19 1.2.1 Individualethische Grundlegung der Rechtsordnung 19 1.2.2 Gefährdungen des Rechtsethos in der pluralen Gesellschaft 26 1.2.3 Gelten Menschenrechte für alle in gleicher Weise? 30 1.2.4 Neue Konfliktfelder durch religionsrechtliche und bioethische Fragestellungen 33 1.3 Grundformen der Rechtsbegründung 35 1.3.1 Naturrecht 36 1.3.2 Rechtspositivismus 40 1.3.3 Neuere Infragestellung vorpositiven Rechts 42 1.4 Rechtstheologie und ihre konfessionelle Prägung 44 1.4.1 Rechtfertigung: theologischer Dreh- und Angelpunkt evangelischer Anthropologie 45 1.4.2 Die Bedeutung der Zwei-Reiche-Lehre Luthers 50 1.5 Untersuchungsgegenstand und Methode 54 2 Paradigmatische Annäherungen an das Recht aus theologischer Perspektive 59 2.1 Naturrechtliche Fundierung des Rechts bei Eberhard Schockenhoff 59 2.1.1 Das Verhältnis des Rechts zur Moral 60 2.1.2 Geschichtlichkeit als Antwort auf den Relativismus 65 2.1.3 Erneuertes Verständnis eines ‚von Natur aus Rechten‘ 68 2.1.3.1 Natürliches Gesetz und praktische Vernunft bei Thomas von Aquin 68 2.1.3.2 Anthropologische Implikationen 73 2.1.4 Zweifache Dimension der Menschenwürde 76 2.1.5 Die Person als ‚Trägerin‘ von Menschenwürde 79 2.1.6 Naturrecht und Bibel 82 2.1.6.1 Die universale Bedeutung biblischer Ethik aus jüdisch-christlicher Perspektive 82 2.1.6.2 Die universale Bedeutung biblischer Ethik aus der Perspektive der sittlichen Vernunft 84 2.1.6.3 Biblische oder naturrechtliche Begründung der Menschenrechte? 85 2.1.6.4 Zur Begründung der Universalität der Menschenrechte . 87 2.1.7 Zusammenfassung und rechtsethischer Ertrag 89 2.2 Personale Fundierung des Rechts bei Klaus Demmer 91 2.2.1 Anthropologische Korrelate des Glaubens 94 2.2.1.1 Hinführung 94 2.2.1.2 Konkretisierungen 95 2.2.1.2.1 Freiheit 95 2.2.1.2.2 Gleichheit 97 2.2.1.2.3 Geschichte 98 2.2.2 Naturrecht-Kulturrecht-Personrecht 100 2.2.3 Verfassungsprinzip und Rechtsgehorsam 105 2.2.4 Tugend der Epikie 108 2.2.5 Mitwirkung in einer demokratischen Gesellschaft 111 2.2.5.1 Mitwirkung als Mitverantwortung 111 2.2.5.2 Mitwirkung und Mehrheitsprinzip 113 2.2.6 Zusammenfassung und rechtsethischer Ertrag 115 2.3 Freiheitsrechtliche Fundierung des Rechts bei Josef Römelt 117 2.3.1 Von der Rechtsphilosophie zur Rechtsethik 120 2.3.2 Freiheit als Bezugspunkt 122 2.3.3 Kirchliches Lehramt in freiheitsrechtlicher Deutung 126 2.3.3.1 Der Paradigmenwechsel bei Pius XII. 127 2.3.3.2 Die Anerkennung der Menschenrechte bei Johannes XXIII. 129 2.3.3.3 Das Zweite Vatikanische Konzil und die Demokratie 130 2.3.3.4 Die Enzyklika „Centesimus Annus“ und die wirtschaftliche Freiheit 133 2.3.4 Neufassung des Naturrechts 136 2.3.5 Der Begriff der Person und die theologische Sicherung des Freiheitsdiskurses 143 2.3.6 Demokratie und Menschenwürde 151 2.3.6.1 Stärken und Grenzen einer demokratischen Staatsform . 151 2.3.6.2 Menschenwürde als Ergebnis eines Abwägungsprozesses? 154 2.3.7 Zusammenfassung und rechtsethischer Ertrag 160 Inhalt 2.4 Gerechtigkeitsorientierte Fundierung des Rechts bei Wolfgang Huber . 162 2.4.1 Der Versuch einer Definition von ‚Recht‘ 163 2.4.2 Philosophische Elemente einer Rechtsbegründung 166 2.4.2.1 Konzentration auf Verfassungsprinzipien 166 2.4.2.2 Vorteile 168 2.4.2.3 Ergänzung des Prinzipienarguments 169 2.4.3 Eine kritische Theologie des Rechts 171 2.4.3.1 Rechtfertigung als Exklusivität und Universalität 171 2.4.3.2 Der theologische Bezugspunkt: Karl Barths „Christengemeinde und Bürgergemeinde“ 172 2.4.3.2.1 Definition von ‚Christengemeinde‘ und ‚Bürgergemeinde‘ 172 2.4.3.2.2 Die Legitimation der Bürgergemeinde 173 2.4.3.2.3 Die Unterordnung der Christengemeinde 175 2.4.3.2.4 Das gemeinsame Zentrum: das Reich Gottes 176 2.4.3.3 Identität und Nichtidentität im Verhältnis von Kirche und Staat 177 2.4.3.4 Drei Aspekte einer theologischen Rechtsbegründung 179 2.4.4 Recht als Funktion der Gerechtigkeit 181 2.4.4.1 Gerechtigkeit in der Spannung von Freiheit und Gleichheit 182 2.4.4.2 Gerechtigkeit als eschatologisch-teleologischer Begriff 183 2.4.4.3 Die Verknüpfung der philosophischen mit der biblischen Gerechtigkeit 189 2.4.5 Zusammenfassung und rechtsethischer Ertrag 193 2.5 Positivistische Fundierung des Rechts bei Eilert Herms 195 2.5.1 Recht als Thema theologischer Ethik 197 2.5.1.1 Die sachgemäße ethische ‚Begründung‘ des Rechts 197 2.5.1.2 Die Unverzichtbarkeit des Themas der Rechtsbegründung für die theologische Ethik 199 2.5.1.3 Die Erschließung des Rechts aus dem „Erleben der Wahrheit des Evangeliums“ 201 2.5.1.4 Weltanschauliche Neutralität und Kriterien für die Richtigkeit des Rechts 204 2.5.2 Recht im Verhältnis zur Gewalt aus christlicher Perspektive 208 2.5.2.1 Gewalt als Machtmissbrauch 208 2.5.2.2 Gewalt-Staat-Recht 211 2.5.2.3 Christlicher Glaube und der Inhalt des Rechts 214 2.5.3 Zusammenfassung und rechtsethischer Ertrag 216 2.6 Die individualethische Perspektive auf das Recht-eine vergleichende Auswertung 219 3 Versöhnte Verschiedenheit in individualethischen Fragen? Ein Ausblick . . . 227 3.1 Ökumene im Wandel 227 3.2 Rechtsethik als weiterer Ausdruck einer konfessionellen Grunddifferenz? 230 3.3 Differenzierter Konsens und Rechtsethik 232 3.3.1 Begriff und Inhalt eines differenzierten Konsenses 232 3.3.2 Individualethik des Rechts als differenzierte Weiterführung der Konsensökumene 236 3.4 „Demokratie braucht Tugenden“: ein Beispiel für einen Konsens bei individualethischer Betrachtung des Rechts 239 Literaturverzeichnis 243 Abkürzungen 243 Quellen 243 Literatur 244

Über „Loyalität-Verantwortung-Widerstand: Konfessionelle Aspekte einer Individualethik des Rechts“

Das Bundesamt für magische Wesen weist den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande darauf hin, dass „Loyalität-Verantwortung-Widerstand: Konfessionelle Aspekte einer Individualethik des Rechts“ von Peter Schipka für Leser und Leserinnen Jahren deutliche Spuren von Religion und Aberglauben enthält. Es unterliegt den Regeln der FMSK zum Schutz der (nicht-)magischen Jugend und Allgemeinheit vor geweihten Röckchenträgern.

Es erschien am 27.10.2020 im/bei Aschendorff.

Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)
Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Loyalität-Verantwortung-Widerstand: Konfessionelle Aspekte einer Individualethik des Rechts“ seinem Bildungsauftrag nach, die Eltern junger Vampire, Dämonen, Elfen sowie weiterer Pubertiere auf die Gefahren hinzuweisen, die von Religion, religiösen Institutionen und dem organisierten religiösen Verbrechen ausgeht.

Religion und Drogen gefährden gleichermaßen die geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen.

Lesen Sie Bücher von Peter Schipka nur zusammen mit Ihren Kindern!

Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Loyalität-Verantwortung-Widerstand: Konfessionelle Aspekte einer Individualethik des Rechts“ von Peter Schipka eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Loyalität-Verantwortung-Widerstand: Konfessionelle Aspekte einer Individualethik des Rechts“ von Peter Schipka eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Der BAfmW-Beauftragte für das Sekten- und Kirchenunwesen rät Eltern, dem Nachwuchs Bücher religiös imprägnierter Autoren und Autorinnen nicht ohne Aufsicht zugänglich zu machen und lieber gute und spannende Fantasybücher für Jugendliche zu empfehlen. Und wenn Sie für eine schwarze Messe einen Tanz der Vampire oder einen tollen Showact buchen wollen, verfügt das Amt auch über entsprechende Kontakte.

Brutale religiöse Geschichten über Hexenverbrennung, Jünglinge in Feueröfen, Kreuzigungen im Namen von Vätern, die sich nicht um ihre Söhne kümmern, Kreuzzüge sowie andere kirchliche Horrorgeschichten können bei Kindern und Jugendlichen schwere Alpträume, Ängste und Depressionen verursachen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs lieber sein Modelpotential bei einem Fantasyshooting als Werwolf, Vampir oder Dämon testen.

Ebenso traumatisierende Begegnungen mit religiösen Gefährdern wie Joachim Kardinal Meisner und den geweihten Röckchenträgern des organisierten religiösen Verbrechens aus dem Katholischen Staat und dem Evangelikalen Emirat.

Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Loyalität-Verantwortung-Widerstand: Konfessionelle Aspekte einer Individualethik des Rechts“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Loyalität-Verantwortung-Widerstand: Konfessionelle Aspekte einer Individualethik des Rechts“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Nehmen Sie auch diffuse Ängste junger Werwolfwelpen, Hexen, Vampirgirlies und Vampirboylies ernst, wenn der bissige Nachwuchs nicht ins Bett oder in seine Gruft will, weil er Angst vor dem Priester unter dem Bett oder der Nonne im Schrank hat. Versichern Sie ihren Kindern, dass das Bundesamt für magische Wesen den Katholischen Staat und seine gefährlichen Katholiban sowie Islamisten, Salachristen und andere religiöse Gefährder stets beobachtet.

Sie sind stets willkommen im Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es viele gute Fantasyromane und andere spannende Romane zum Träumen. Außerdem bekommen Sie dort erste Hilfe bei einer Infektion mit den Legionellen Christi und Beratung! Religion ist heutzutage wirklich heilbar! Niemand muss heutzutage mehr an Religion erkranken.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Größe 23 × 15,5 cm

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