Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar

Autoren: Emil Sehling Sabine Arend

254,00 

  • Hardcover : 705 Seiten
  • Verlag: Mohr Siebeck
  • Autor(en): Emil Sehling und Sabine Arend
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 31.12.1986
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-16-151027-5
  • ISBN-13: 978-3-16-151027-4
  • Vom BAfmW empfohlenes Alter: Jahren
  • Größe: 27,4 x 24,0 cm
  • Gewicht: 2290 Gramm

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ISBN: 9783161510274 Artikelnummer: 9783161510274 Kategorien: , Schlagwörter: , , , ,
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)

BONN (BAfmW) – Mit Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben. Die Ordnungen wirkten dabei oft weit über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen in den Territorien und Reichsstädten. Zu kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tätigkeit, Instruktionen für Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Die Edition setzt den bereits 1965 erschienenen achten Band der Sehlingschen Reihe fort, der die Ordnungen der Landgrafschaft Hessen von 1526 bis 1582 umfasste. Der vorliegende neunte Band bietet die Kirchenordnungen der Landgrafschaft Hessen aus der Zeit nach 1582, als das Territorium nicht nur politisch geteilt war, sondern auch in seiner innerevangelischen Ausrichtung getrennte Wege ging. Auch in den übrigen behandelten Territorien spiegelt sich die konfessionelle Differenzierung wider: Neben den Ordnungen der Grafschaften Waldeck, Erbach und Stolberg-Königstein, die von der Wittenberger Theologie dominiert sind, dokumentieren die Regelwerke aus Solms-Braunfels die „Zweite Reformation“-die Einführung des reformierten Bekenntnisses. Unter den Ordnungen der Reichsstädte in der Wetterau nehmen diejenigen aus Frankfurt den prominentesten Platz ein, zumal aus der Handelsmetropole und Messestadt wichtige Zeugnisse der im 16. Jahrhundert einsetzenden Konfessionsmigration überliefert sind: Glaubensflüchtlinge aus den Niederlanden und aus England fanden hier Aufnahme, bildeten selbständige Gemeinden und gaben ihrem Zusammenleben eigene Ordnungen.

Über „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar“

Das Bundesamt für magische Wesen weist den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande darauf hin, dass „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar“ von Emil Sehling und Sabine Arend für Leser und Leserinnen Jahren deutliche Spuren von Religion und Aberglauben enthält. Es unterliegt den Regeln der FMSK zum Schutz der (nicht-)magischen Jugend und Allgemeinheit vor geweihten Röckchenträgern.

Es erschien am 31.12.1986 im/bei Mohr Siebeck.

Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)
Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar“ seinem Bildungsauftrag nach, die Eltern junger Vampire, Dämonen, Elfen sowie weiterer Pubertiere auf die Gefahren hinzuweisen, die von Religion, religiösen Institutionen und dem organisierten religiösen Verbrechen ausgeht.

Religion und Drogen gefährden gleichermaßen die geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen.

Lesen Sie Bücher von Emil Sehling und Sabine Arend nur zusammen mit Ihren Kindern!

Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar“ von Emil Sehling und Sabine Arend eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar“ von Emil Sehling und Sabine Arend eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Der BAfmW-Beauftragte für das Sekten- und Kirchenunwesen rät Eltern, dem Nachwuchs Bücher religiös imprägnierter Autoren und Autorinnen nicht ohne Aufsicht zugänglich zu machen und lieber gute und spannende Fantasybücher für Jugendliche zu empfehlen. Und wenn Sie für eine schwarze Messe einen Tanz der Vampire oder einen tollen Showact buchen wollen, verfügt das Amt auch über entsprechende Kontakte.

Brutale religiöse Geschichten über Hexenverbrennung, Jünglinge in Feueröfen, Kreuzigungen im Namen von Vätern, die sich nicht um ihre Söhne kümmern, Kreuzzüge sowie andere kirchliche Horrorgeschichten können bei Kindern und Jugendlichen schwere Alpträume, Ängste und Depressionen verursachen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs lieber sein Modelpotential bei einem Fantasyshooting als Werwolf, Vampir oder Dämon testen.

Ebenso traumatisierende Begegnungen mit religiösen Gefährdern wie Joachim Kardinal Meisner und den geweihten Röckchenträgern des organisierten religiösen Verbrechens aus dem Katholischen Staat und dem Evangelikalen Emirat.

Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Nehmen Sie auch diffuse Ängste junger Werwolfwelpen, Hexen, Vampirgirlies und Vampirboylies ernst, wenn der bissige Nachwuchs nicht ins Bett oder in seine Gruft will, weil er Angst vor dem Priester unter dem Bett oder der Nonne im Schrank hat. Versichern Sie ihren Kindern, dass das Bundesamt für magische Wesen den Katholischen Staat und seine gefährlichen Katholiban sowie Islamisten, Salachristen und andere religiöse Gefährder stets beobachtet.

Sie sind stets willkommen im Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es viele gute Fantasyromane und andere spannende Romane zum Träumen. Außerdem bekommen Sie dort erste Hilfe bei einer Infektion mit den Legionellen Christi und Beratung! Religion ist heutzutage wirklich heilbar! Niemand muss heutzutage mehr an Religion erkranken.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 2290 g
Größe 27,4 × 24 cm

Marke

Mohr Siebeck

Der Mohr Siebeck Verlag ist ein Wissenschaftsverlag mit Sitz in Tübingen. 1801 in Frankfurt am Main als Buchhandlung mit Verlag und Sortiment gegründet, ab 1805 als Universitätsbuchhandlung in Heidelberg weitergeführt, liegt sein Schwerpunkt nach wie vor auf geisteswissenschaftlichen Veröffentlichungen zu Theologie und Jura; zudem erscheinen in dem Verlag Schriften über Judaistik, Religionswissenschaft, Philosophie, Soziologie, Geschichte und Wirtschaft.

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