- Hardcover : 593 Seiten
- Verlag: Mohr Siebeck
- Autor(en): Sabine Arend
- Auflage: 1. Auflage, erschienen am 31.08.1970
- Sprache: Deutsch
- ISBN-10: 3-16-149863-1
- ISBN-13: 978-3-16-149863-3
- Vom BAfmW empfohlenes Alter: Jahren
- Größe: 27,7 x 23,6 cm
- Gewicht: 1975 Gramm
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Siebzehnter Band: Baden-Württemberg IV: Südwestdeutsche Reichsstädte. 2. Teilband: Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen
Autoren: Sabine Arend254,00 €
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
BONN (BAfmW) – Mit Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt mussten die Landesherren und Magistrate ihren Gemeinwesen in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen geben, nicht zuletzt weil sie die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Durch die enge Verzahnung von Religion und Politik im 16. Jahrhundert hatten die daraufhin entstanden Kirchenordnungen nicht nur Bedeutung für kirchliche Belange, sondern auch weitreichenden Einfluss auf das weltliche Rechtsleben. Integrale Bestandteile von Kirchenordnungen sind gottesdienstliche Regelungen, Liturgien, agendarische Bestimmungen und Gebetsformulare, Anstellungsvoraussetzungen und -modi der Geistlichen, Kirchendisziplin und Bannregelungen. Zugehörig zu den Kirchenordnungen im engeren Sinne sind weitere kirchen- und lebensordnende Texte, insbesondere Visitationsinstruktionen, Ehe- und Armenordnungen. Der vorliegende Band komplettiert zum einen die Edition von Ordnungen aus südwestdeutschen Reichsstädten und beschließt zum anderen die Bände für das heutige Bundesland Baden-Württemberg.. Die Kirchenordnungen der Reichsstädte gaben der Reformation im deutschen Südwesten weitreichende Impulse. Nicht zuletzt die von Martin Bucer entworfene Ulmer Kirchenordnung von 1531 hatte über ihren Geltungsbereich in Ulm hinaus weiten Einfluss auf das Kirchenordnungswesen anderer Reichsstädte.
Über „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Siebzehnter Band: Baden-Württemberg IV: Südwestdeutsche Reichsstädte. 2. Teilband: Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen“
Das Bundesamt für magische Wesen weist den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande darauf hin, dass „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Siebzehnter Band: Baden-Württemberg IV: Südwestdeutsche Reichsstädte. 2. Teilband: Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen“ von Sabine Arend für Leser und Leserinnen Jahren deutliche Spuren von Religion und Aberglauben enthält. Es unterliegt den Regeln der FMSK zum Schutz der (nicht-)magischen Jugend und Allgemeinheit vor geweihten Röckchenträgern.
Es erschien am 31.08.1970 im/bei Mohr Siebeck.
Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Siebzehnter Band: Baden-Württemberg IV: Südwestdeutsche Reichsstädte. 2. Teilband: Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen“ seinem Bildungsauftrag nach, die Eltern junger Vampire, Dämonen, Elfen sowie weiterer Pubertiere auf die Gefahren hinzuweisen, die von Religion, religiösen Institutionen und dem organisierten religiösen Verbrechen ausgeht.
Religion und Drogen gefährden gleichermaßen die geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen.
Lesen Sie Bücher von Sabine Arend nur zusammen mit Ihren Kindern!
Der BAfmW-Beauftragte für das Sekten- und Kirchenunwesen rät Eltern, dem Nachwuchs Bücher religiös imprägnierter Autoren und Autorinnen nicht ohne Aufsicht zugänglich zu machen und lieber gute und spannende Fantasybücher für Jugendliche zu empfehlen. Und wenn Sie für eine schwarze Messe einen Tanz der Vampire oder einen tollen Showact buchen wollen, verfügt das Amt auch über entsprechende Kontakte.Brutale religiöse Geschichten über Hexenverbrennung, Jünglinge in Feueröfen, Kreuzigungen im Namen von Vätern, die sich nicht um ihre Söhne kümmern, Kreuzzüge sowie andere kirchliche Horrorgeschichten können bei Kindern und Jugendlichen schwere Alpträume, Ängste und Depressionen verursachen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs lieber sein Modelpotential bei einem Fantasyshooting als Werwolf, Vampir oder Dämon testen.
Ebenso traumatisierende Begegnungen mit religiösen Gefährdern wie Joachim Kardinal Meisner und den geweihten Röckchenträgern des organisierten religiösen Verbrechens aus dem Katholischen Staat und dem Evangelikalen Emirat.
Nehmen Sie auch diffuse Ängste junger Werwolfwelpen, Hexen, Vampirgirlies und Vampirboylies ernst, wenn der bissige Nachwuchs nicht ins Bett oder in seine Gruft will, weil er Angst vor dem Priester unter dem Bett oder der Nonne im Schrank hat. Versichern Sie ihren Kindern, dass das Bundesamt für magische Wesen den Katholischen Staat und seine gefährlichen Katholiban sowie Islamisten, Salachristen und andere religiöse Gefährder stets beobachtet.Sie sind stets willkommen im Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es viele gute Fantasyromane und andere spannende Romane zum Träumen. Außerdem bekommen Sie dort erste Hilfe bei einer Infektion mit den Legionellen Christi und Beratung! Religion ist heutzutage wirklich heilbar! Niemand muss heutzutage mehr an Religion erkranken.
Gewicht | 1975 g |
---|---|
Größe | 27,7 × 23,6 cm |
Marke
Mohr Siebeck
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