Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert

Autoren: Hubert Kaufhold

118,00 

  • Hardcover Fadenbindung: 628 Seiten
  • Verlag: Harrassowitz Verlag
  • Autor(en): Hubert Kaufhold
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 18.09.2019
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-447-11294-8
  • ISBN-13: 978-3-447-11294-9
  • Größe: 24,0 x 17,0 cm
  • Gewicht: 1364 Gramm

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Der Vampir vom Amt teilt mit, dass das Sachbuch "Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert" im Bundesamt für magische Wesen bestellbar ist. (Foto: Barbara Frommann)
Der Vampir vom Amt teilt mit, dass das Sachbuch „Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert“ im Bundesamt für magische Wesen bestellbar ist. (Foto: Barbara Frommann)
Der bedeutende ostsyrische Schriftsteller ˓Aḇdīšō˓ bar Brīḵā (Ebedjesus von Nisibis), der um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert lebte, verfasste zwei juristische Werke in syrischer Sprache. Das ältere und bekanntere davon, der sogenannte „Nomokanon“, ist schon seit 1838 im Druck zugänglich. Von seinem zweiten juristischen Werk lag bisher nur eine lateinische Übersetzung vor, die Jacques Marie Vosté 1940 auf der Grundlage eines einzigen syrischen Textzeugen, nämlich der 1929 geschriebenen Handschrift Vat.syr. 520, veröffentlicht hat. 2007 wurde eine weitere, ebenfalls jüngere syrische Handschrift des Werkes als Buch reproduziert. Leider sind sowohl die Handschrift, die Vosté zugrundegelegt hatte, als auch die reproduzierte nicht frei von Fehlern. Die Hauptschwierigkeit für eine kritische Ausgabe bestand darin, dass zunächst nur drei Handschriften zugänglich waren, deren Text sich kaum unterschied. Erst die Digitalisierung orientalischer Handschriften in neuerer Zeit durch die Hill Museum and Manuscript Library der Saint John’s Abbey and University in Collegeville/USA hat zwei weitere Handschriften mit besseren Lesarten zutage gefördert, so dass Hubert Kaufhold nun eine kritische Ausgabe des „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“ vorlegen kann. Neben den beiden neu zugänglichen Handschriften konnten weitere Handschriften benutzt werden, die zumindest Teile des Werks enthalten. Der bisher gedruckt zur Verfügung stehende Text ließ sich an einer Reihe von Stellen deutlich verbessern, zudem konnten über die erweiterte Überlieferung ostsyrischer Rechtsquellen im allgemeinen neue Erkenntnisse gewonnen werden, die in der Einleitung ausführlich vorgestellt werden.

Über „Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert“

Immer unterwegs für gute wie "Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert". (Foto: BafmW)
Immer unterwegs für gute wie „Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert“. (Foto: BafmW)
Das Sachbuch „Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert“, eine Fachstudie aus dem Leben der Mitbürger und Mitbürgerinnen (nicht)magischer Provenienz, wurde erarbeitet und verfasst von Hubert Kaufhold. Diese in ihrer Bedeutung für die allgemeine Bildung und Integration der Vampire, Gestaltwandler sowie Werwölfe, aber auch Studenten und Studentinnen der Arabistik, Orientalistik und Islamwissenschaft nicht hoch genug einzuschätzende Publikation für Leser und Leserinnen aller Altersgruppen erschien am 18.09.2019 bei Harrassowitz Verlag.

Das Buch „Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert“ ist im amtseigenen BAfmW Service Point bestellbar. Online bestellte Fachpublikationen wie dieses Buch, dem gemeinen Bürger draußen im Lande als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Arabistik, Orientalistik und Islamwissenschaft geläufig, sind zu den üblichen Öffnungszeiten auch direkt in der Verlagsbuchhandlung Bundesamt für magische Wesen in Bonn abholbar und werden auf Wunsch verschickt.

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert“ seinem Bildungsauftrag nach, den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande über das Leben gut integrierter magischer Mitbürger, vulgo Werwölfe, Vampire, Dämonen, Elfen, Hexen und Magiere ebenso wie fantastische Tierwesen, als da wären Drachen, Basilisken, Sphingen, kleine und große Pubertiere und Trolle bis hin zu eingewanderten Dschinnen aufzuklären und damit Aberglauben und religiösen Irrlehren ein energisches „Nicht mit uns!“ aus Bonns wichtigster Behörde entgegenzuschleudern.

Aus Gründen, und weil Teile des Inhalts von „Ebedjesus von Nisibis „Ordo iudiciorum ecclesiasticorum“: Eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechtsbestimmungen der ostsyrischen Kirche im 14. Jahrhundert“ die Bevölkerung beunruhigen könnten, wurde das Buch als Sachbuch und Fachliteratur zur Arabistik, Orientalistik und Islamwissenschaft eingestuft.

Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse Gefährder“ wie auch Queerquarktivisten hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire, gut integrierter Werwölfe und nicht gendernder Zeitgenossen zur Hölle zu machen. Es gibt Hilfe! Religion ist heilbar! Ein Sektenausstieg ist möglich.

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Lust auf ein Modelshooting? Die BAfmW-Jobbörse sucht männliche Models für den BAfmW-Amtskalender. Bewirb Dich! (Foto: Barbara Frommann)
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Sie sind stets willkommen im Buchladen des Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen, um z.B. Ihre bestellte Fachliteraturliteratur von Hubert Kaufhold und anderen guten Fantasyautoren abzuholen. Für gute wissenschaftliche  Sachbücher und Fachliteratur ist Bonns allerwichtigste Behörde überhaupt und sowieso von Amts wegen zuständig.

Und das Team der Verlagsbuchhandlung „Bundesamt für magische Wesen“ freut sich auf interessante Exposés und Manuskripte von Autoren und Autorinnen und steht gern für ein ausführliches Gespräch über geplante Fantasyromane zur Verfügung.

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Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 1364 g
Größe 24 × 17 cm

Marke

Harrassowitz Verlag

Der Harrassowitz Verlag ist ein deutscher Wissenschaftsverlag in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG mit dem Geschäftssitz in Wiesbaden.
Verlagsanzeige (1933) Der Verlag wurde am 1. Juli 1872 von Otto Harrassowitz gemeinsam mit Oscar Richter als Verlagsbuchhandlung mit angeschlossenem Antiquariat in Leipzig gegründet. 1875 übernahm Otto Harrassowitz die alleinige Leitung des Unternehmens. 1921 folgte ihm sein Sohn Hans Harrassowitz († 21. April 1964) in der Geschäftsleitung.[1] Während des Zweiten Weltkriegs wurde das Verlagshaus bei einem Luftangriff auf Leipzig am 4. Dezember 1943 vollständig zerstört.[2] Nach der Enteignung im Jahr 1949 siedelte der Verlag 1953 nach Wiesbaden über, wo der Wiederaufbau als Kommissionsverlag begann.[1] Allerdings firmierte danach in Leipzig weiter ein Harrassowitz Verlag, in dem u. a. 1958 von Günter Schulemann Geschichte des Dalai Lama erschien. Die Schwerpunkte des Verlags liegen in den Fachgebieten Buchwissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Orientalistik (z. B. Studies in Oriental Religions), Slawistik und diversen Philologien. Seit 2013 erscheinen auch die Publikationen der Monumenta Germaniae Historica im Harrassowitz-Verlag.

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