Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen

Autoren: Arnd Uhle Judith Wolf

32,90 

  • Buch : 220 Seiten
  • Verlag: Aschendorff
  • Autor(en): Arnd Uhle und Judith Wolf
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 08.11.2022
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-402-10583-7
  • ISBN-13: 978-3-402-10583-2
  • Vom BAfmW empfohlenes Alter: Jahren
  • Größe: 23,0 x 15,5 cm
  • Gewicht: 300 Gramm

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ISBN: 9783402105832 Artikelnummer: FCK-AFD-9783402105832 Kategorien: , , Schlagwörter: , ,
Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen | Arnd Uhle
9783402105832

Zu den in der Öffentlichkeit am intensivsten diskutierten Themenfeldern des Staatskirchenrechts zählen seit jeher die Kirchenfinanzen. Sie werden vor allem dort kritisch dort hinterfragt, wo sie Resultat staatlichen Leistungshandelns sind. In besonderem Maße gilt dies für die sog. Staatsleistungen, für wiederkehrende Leistungen des Staates an die Kirchen also, die ihren historischen Grund in Rechtstiteln aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung haben und als Ausgleich für die Säkularisation kirchlichen Vermögens dienen. Der die Staatsleistungen regelnde und gem. Art. 140 GG bis heute fortgeltende Art. 138 Abs. 1 WRV steht im Dienst einer behutsamen Entflechtung der überkommenen Leistungsbeziehungen. Er stellt klar, dass die Staatsleistungen mit der Verfassung in Einklang stehen, nimmt den Ländern die Möglichkeit, sich ihrer ohne Ablösung zu entledigen und sieht vor, dass die Staatsleistungen bis zur Ablösung beibehalten werden. Zugleich verpflichtet er die Landesgesetzgeber auf ihre Ablösung. Allerdings verwehrt er den Ländern, eine Ablösung ohne ein vorheriges Tätigwerden des Bundes vorzunehmen, weil er bestimmt, dass es zunächst dem Reich-unter der Geltung des Grundgesetzes: dem Bund-obliegt, die Grundsätze für die Ablösung aufzustellen. Nachdem ein solches Gesetz über die Ablösungsgrundsätze bislang bekanntlich weder erlassen noch über Jahrzehnte hinweg auch nur ernsthaft in Angriff genommen worden ist, ist seit einiger Zeit Bewegung in die Diskussion um eine Ablösung gekommen. Dieser Umstand war Anlass, die 57. „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche“ der Frage „Ablösung der Staatsleistungen-Gefahr oder Chance für das Verhältnis von Staat und Kirche?“ zu widmen. Zu diesem Zweck behandelte die Tagung zunächst in einem ersten Teil Grundsatzfragen der Staatsleistungen, namentlich deren Entstehung und Entwicklung, ebenso aber auch deren heutigen Status. Hieran schloss sich als zweiter Teil ein Ausblick auf die politischen Reformperspektiven und die mögliche Ausgestaltung eines Ablösungsgrundsätzegesetzes an, in den auch die Perspektiven der Kirchen einbezogen wurden. Der dritte und letzte Teil der Tagung schließlich weitete den Blick in dreifacher Hinsicht: in rechtsvergleichender Hinsicht durch die Erörterung der Frage, in welchem Umfang andere Staaten Europas Staatsleistungen an die Kirchen kennen und ob bzw. wie die Frage einer Ablösung dort geregelt oder diskutiert wird, in sachlicher Hinsicht durch eine Einbeziehung der Zukunftsperspektiven der staatlichen Förderung von Religionsgemeinschaften außerhalb der Staatsleistungen und in politisch-zeitgeschichtlicher Hinsicht durch die Erörterung, wie sich eine Ablösung der Staatsleistungen auf das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland auswirken könnte.

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Pruduktmarke: Aschendorff

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Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)

BONN (BAfmW) – Zu den in der Öffentlichkeit am intensivsten diskutierten Themenfeldern des Staatskirchenrechts zählen seit jeher die Kirchenfinanzen. Sie werden vor allem dort kritisch dort hinterfragt, wo sie Resultat staatlichen Leistungshandelns sind. In besonderem Maße gilt dies für die sog. Staatsleistungen, für wiederkehrende Leistungen des Staates an die Kirchen also, die ihren historischen Grund in Rechtstiteln aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung haben und als Ausgleich für die Säkularisation kirchlichen Vermögens dienen. Der die Staatsleistungen regelnde und gem. Art. 140 GG bis heute fortgeltende Art. 138 Abs. 1 WRV steht im Dienst einer behutsamen Entflechtung der überkommenen Leistungsbeziehungen. Er stellt klar, dass die Staatsleistungen mit der Verfassung in Einklang stehen, nimmt den Ländern die Möglichkeit, sich ihrer ohne Ablösung zu entledigen und sieht vor, dass die Staatsleistungen bis zur Ablösung beibehalten werden. Zugleich verpflichtet er die Landesgesetzgeber auf ihre Ablösung. Allerdings verwehrt er den Ländern, eine Ablösung ohne ein vorheriges Tätigwerden des Bundes vorzunehmen, weil er bestimmt, dass es zunächst dem Reich-unter der Geltung des Grundgesetzes: dem Bund-obliegt, die Grundsätze für die Ablösung aufzustellen. Nachdem ein solches Gesetz über die Ablösungsgrundsätze bislang bekanntlich weder erlassen noch über Jahrzehnte hinweg auch nur ernsthaft in Angriff genommen worden ist, ist seit einiger Zeit Bewegung in die Diskussion um eine Ablösung gekommen. Dieser Umstand war Anlass, die 57. „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche“ der Frage „Ablösung der Staatsleistungen-Gefahr oder Chance für das Verhältnis von Staat und Kirche?“ zu widmen. Zu diesem Zweck behandelte die Tagung zunächst in einem ersten Teil Grundsatzfragen der Staatsleistungen, namentlich deren Entstehung und Entwicklung, ebenso aber auch deren heutigen Status. Hieran schloss sich als zweiter Teil ein Ausblick auf die politischen Reformperspektiven und die mögliche Ausgestaltung eines Ablösungsgrundsätzegesetzes an, in den auch die Perspektiven der Kirchen einbezogen wurden. Der dritte und letzte Teil der Tagung schließlich weitete den Blick in dreifacher Hinsicht: in rechtsvergleichender Hinsicht durch die Erörterung der Frage, in welchem Umfang andere Staaten Europas Staatsleistungen an die Kirchen kennen und ob bzw. wie die Frage einer Ablösung dort geregelt oder diskutiert wird, in sachlicher Hinsicht durch eine Einbeziehung der Zukunftsperspektiven der staatlichen Förderung von Religionsgemeinschaften außerhalb der Staatsleistungen und in politisch-zeitgeschichtlicher Hinsicht durch die Erörterung, wie sich eine Ablösung der Staatsleistungen auf das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland auswirken könnte.

Über „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen“

Das Bundesamt für magische Wesen weist den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande darauf hin, dass „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen“ von Arnd Uhle und Judith Wolf für Leser und Leserinnen Jahren deutliche Spuren von Religion und Aberglauben enthält. Es unterliegt den Regeln der FMSK zum Schutz der (nicht-)magischen Jugend und Allgemeinheit vor geweihten Röckchenträgern.

Es erschien am 08.11.2022 im/bei Aschendorff.

Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)
Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen“ seinem Bildungsauftrag nach, die Eltern junger Vampire, Dämonen, Elfen sowie weiterer Pubertiere auf die Gefahren hinzuweisen, die von Religion, religiösen Institutionen und dem organisierten religiösen Verbrechen ausgeht.

Religion und Drogen gefährden gleichermaßen die geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen.

Lesen Sie Bücher von Arnd Uhle und Judith Wolf nur zusammen mit Ihren Kindern!

Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen“ von Arnd Uhle und Judith Wolf eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen“ von Arnd Uhle und Judith Wolf eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Der BAfmW-Beauftragte für das Sekten- und Kirchenunwesen rät Eltern, dem Nachwuchs Bücher religiös imprägnierter Autoren und Autorinnen nicht ohne Aufsicht zugänglich zu machen und lieber gute und spannende Fantasybücher für Jugendliche zu empfehlen. Und wenn Sie für eine schwarze Messe einen Tanz der Vampire oder einen tollen Showact buchen wollen, verfügt das Amt auch über entsprechende Kontakte.

Brutale religiöse Geschichten über Hexenverbrennung, Jünglinge in Feueröfen, Kreuzigungen im Namen von Vätern, die sich nicht um ihre Söhne kümmern, Kreuzzüge sowie andere kirchliche Horrorgeschichten können bei Kindern und Jugendlichen schwere Alpträume, Ängste und Depressionen verursachen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs lieber sein Modelpotential bei einem Fantasyshooting als Werwolf, Vampir oder Dämon testen.

Ebenso traumatisierende Begegnungen mit religiösen Gefährdern wie Joachim Kardinal Meisner und den geweihten Röckchenträgern des organisierten religiösen Verbrechens aus dem Katholischen Staat und dem Evangelikalen Emirat.

Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 57: Ablösung der Staatsleistungen“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Nehmen Sie auch diffuse Ängste junger Werwolfwelpen, Hexen, Vampirgirlies und Vampirboylies ernst, wenn der bissige Nachwuchs nicht ins Bett oder in seine Gruft will, weil er Angst vor dem Priester unter dem Bett oder der Nonne im Schrank hat. Versichern Sie ihren Kindern, dass das Bundesamt für magische Wesen den Katholischen Staat und seine gefährlichen Katholiban sowie Islamisten, Salachristen und andere religiöse Gefährder stets beobachtet.

Sie sind stets willkommen im Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es viele gute Fantasyromane und andere spannende Romane zum Träumen. Außerdem bekommen Sie dort erste Hilfe bei einer Infektion mit den Legionellen Christi und Beratung! Religion ist heutzutage wirklich heilbar! Niemand muss heutzutage mehr an Religion erkranken.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!

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