„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi’itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)

Autoren: Lobna Jamal

16,50 

  • Softcover : 68 Seiten
  • Verlag: EB-Verlag
  • Autor(en): Lobna Jamal
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 22.04.2010
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-86893-015-9
  • ISBN-13: 978-3-86893-015-3
  • Vom BAfmW empfohlenes Alter: Jahren
  • Größe: 29,7 x 21,0 cm
  • Gewicht: 300 Gramm

Lieferzeit: Lieferbar

Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)

BONN (BAfmW) – In Anlehnung an die biblische Geschichte Sodom und Gomorrhas, wird die Geschichte des Propheten Lot, arabisch Lut, in allen drei abrahamitischen Religionen als Legitimation genutzt, um gleichgeschlechtliche Sexualität religiös zu verbieten. Liwat, was die Bezeichnung für die Taten des Volkes Luts darstellt, wird verdammt, juristisch verurteilt und unter Strafe gestellt. Worin aber genau besteht das Verbrechen, das unter liwat verstanden wird? Wie soll dann im nächsten Schritt mit jemandem verfahren werden, der sich des liwat schuldig gemacht hat? Muhammad b. al-Husayn al-‚Aǧurriy, ein šafi’itischer Traditionarier (ca. 885-970) aus Bagdad, befasst ich in seiner Kompilation Damm al-liwat mit der juristischen Beurteilung von liwat, was er als ityan ar-raǧuli ar-raǧula (dt.: Beischlaf zwischen zwei Männern) definiert. Er verfährt in seiner Argumentation nach der Methode der usul al-fiqh, wenn er die Hauptquellen Koran und Hadithe als Grundlagen seiner ausführlichen Darlegung heranzieht. Eine Übersetzung und Analyse seines Werkes soll einen Einblick in seine religiös-juristische Vorgehensweise zur Urteilsfindung ermöglichen und dadurch einen wissenschaftlichen Beitrag zum Umgang mit gleichgeschlechtlicher Sexualität in der islamischen Jurisprudenz leisten.

Über „„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi’itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)“

Das Bundesamt für magische Wesen weist den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande darauf hin, dass „„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi’itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)“ von Lobna Jamal für Leser und Leserinnen Jahren deutliche Spuren von Religion und Aberglauben enthält. Es unterliegt den Regeln der FMSK zum Schutz der (nicht-)magischen Jugend und Allgemeinheit vor geweihten Röckchenträgern.

Es erschien am 22.04.2010 im/bei EB-Verlag.

Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)
Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi’itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)“ seinem Bildungsauftrag nach, die Eltern junger Vampire, Dämonen, Elfen sowie weiterer Pubertiere auf die Gefahren hinzuweisen, die von Religion, religiösen Institutionen und dem organisierten religiösen Verbrechen ausgeht.

Religion und Drogen gefährden gleichermaßen die geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen.

Lesen Sie Bücher von Lobna Jamal nur zusammen mit Ihren Kindern!

Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi'itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)“ von Lobna Jamal eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi’itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)“ von Lobna Jamal eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Der BAfmW-Beauftragte für das Sekten- und Kirchenunwesen rät Eltern, dem Nachwuchs Bücher religiös imprägnierter Autoren und Autorinnen nicht ohne Aufsicht zugänglich zu machen und lieber gute und spannende Fantasybücher für Jugendliche zu empfehlen. Und wenn Sie für eine schwarze Messe einen Tanz der Vampire oder einen tollen Showact buchen wollen, verfügt das Amt auch über entsprechende Kontakte.

Brutale religiöse Geschichten über Hexenverbrennung, Jünglinge in Feueröfen, Kreuzigungen im Namen von Vätern, die sich nicht um ihre Söhne kümmern, Kreuzzüge sowie andere kirchliche Horrorgeschichten können bei Kindern und Jugendlichen schwere Alpträume, Ängste und Depressionen verursachen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs lieber sein Modelpotential bei einem Fantasyshooting als Werwolf, Vampir oder Dämon testen.

Ebenso traumatisierende Begegnungen mit religiösen Gefährdern wie Joachim Kardinal Meisner und den geweihten Röckchenträgern des organisierten religiösen Verbrechens aus dem Katholischen Staat und dem Evangelikalen Emirat.

Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi'itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi’itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Nehmen Sie auch diffuse Ängste junger Werwolfwelpen, Hexen, Vampirgirlies und Vampirboylies ernst, wenn der bissige Nachwuchs nicht ins Bett oder in seine Gruft will, weil er Angst vor dem Priester unter dem Bett oder der Nonne im Schrank hat. Versichern Sie ihren Kindern, dass das Bundesamt für magische Wesen den Katholischen Staat und seine gefährlichen Katholiban sowie Islamisten, Salachristen und andere religiöse Gefährder stets beobachtet.

Sie sind stets willkommen im Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es viele gute Fantasyromane und andere spannende Romane zum Träumen. Außerdem bekommen Sie dort erste Hilfe bei einer Infektion mit den Legionellen Christi und Beratung! Religion ist heutzutage wirklich heilbar! Niemand muss heutzutage mehr an Religion erkranken.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 300 g
Größe 29,7 × 21 cm

Marke

EB-Verlag

Bewertungen

Es gibt noch keine Rezensionen

Schreibe die erste Bewertung für „„Gott verfluche denjenigen, der das tut, was das Volk Luts tat!“: Die Verurteilung des liwat aus der Sicht des šafi’itischen Rechtgelehrten Muhammad b. al-Husain al-Aurri (ca. 885-970)“

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte dir auch gefallen …

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Unabhängig geprüft
527 Rezensionen