Kommunion trotz Trennung: Universalrechtliche Vorgaben zur Eucharistiezulassung evangelischer Christen und ihre partikularrechtliche Umsetzung

Autoren: Christian Schmitt Klaus Lüdicke

42,00 

  • Hardcover : 311 Seiten
  • Verlag: Ludgerus
  • Autor(en): Christian Schmitt und Klaus Lüdicke
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 24.02.2005
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-87497-262-3
  • ISBN-13: 978-3-87497-262-8
  • Vom BAfmW empfohlenes Alter: Jahren
  • Größe: 23,5 x 16,0 cm
  • Gewicht: 530 Gramm

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ISBN: 9783874972628 Artikelnummer: 9783874972628 Kategorien: , Schlagwörter: , , ,
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)

BONN (BAfmW) – „Eucharistische Gastfreundschaft“ zu gewähren, wird seit etlichen Jahren von der katholischen Kirche erwartet. Teilweise hat sich diesbezüglich eine Praxis herausgebildet, die von der in Deutschland bestehenden Rechtslage nicht gedeckt ist. Das liegt zum Teil auch daran, dass Möglichkeiten zu einer differenzierten Praxis, die das Gesetz vorsieht, nicht genutzt wurden. Die grundlegende kirchenrechtliche Norm für die communicatio in sacris ist can. 844 CIC/1983. Danach ist die Zulassung evangelischer Christen in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Derartige Ausnahmefälle müssten aber vom zuständigen Diözesanbischof oder von der zuständigen Bischofskonferenz definiert werden, damit sie von den Rechtsanwendern (den Kommunionspendern) berücksichtigt werden können. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Zusammenhang von kirchlicher und eucharistischer Gemeinschaft, um den dogmatischen Spielraum für die Eucharistiezulassung zu erfassen. Sie zeichnet die rechtliche Entwicklung in der Frage der communicatio in sacris nach, und stellt die nach dem geltenden Recht bestehenden Möglichkeiten dar. Dazu werden partikularrechtliche Normen von nichtdeutschen Diözesen und Bischofskonferenzen ausgewertet. Als Ergebnis der Studie wird ein Vorschlag für eine deutsche Partikularnorm zu can. 844 gemacht.

Über „Kommunion trotz Trennung: Universalrechtliche Vorgaben zur Eucharistiezulassung evangelischer Christen und ihre partikularrechtliche Umsetzung“

Das Bundesamt für magische Wesen weist den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande darauf hin, dass „Kommunion trotz Trennung: Universalrechtliche Vorgaben zur Eucharistiezulassung evangelischer Christen und ihre partikularrechtliche Umsetzung“ von Christian Schmitt und Klaus Lüdicke für Leser und Leserinnen Jahren deutliche Spuren von Religion und Aberglauben enthält. Es unterliegt den Regeln der FMSK zum Schutz der (nicht-)magischen Jugend und Allgemeinheit vor geweihten Röckchenträgern.

Es erschien am 24.02.2005 im/bei Ludgerus.

Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)
Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Kommunion trotz Trennung: Universalrechtliche Vorgaben zur Eucharistiezulassung evangelischer Christen und ihre partikularrechtliche Umsetzung“ seinem Bildungsauftrag nach, die Eltern junger Vampire, Dämonen, Elfen sowie weiterer Pubertiere auf die Gefahren hinzuweisen, die von Religion, religiösen Institutionen und dem organisierten religiösen Verbrechen ausgeht.

Religion und Drogen gefährden gleichermaßen die geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen.

Lesen Sie Bücher von Christian Schmitt und Klaus Lüdicke nur zusammen mit Ihren Kindern!

Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Kommunion trotz Trennung: Universalrechtliche Vorgaben zur Eucharistiezulassung evangelischer Christen und ihre partikularrechtliche Umsetzung“ von Christian Schmitt und Klaus Lüdicke eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Kommunion trotz Trennung: Universalrechtliche Vorgaben zur Eucharistiezulassung evangelischer Christen und ihre partikularrechtliche Umsetzung“ von Christian Schmitt und Klaus Lüdicke eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Der BAfmW-Beauftragte für das Sekten- und Kirchenunwesen rät Eltern, dem Nachwuchs Bücher religiös imprägnierter Autoren und Autorinnen nicht ohne Aufsicht zugänglich zu machen und lieber gute und spannende Fantasybücher für Jugendliche zu empfehlen. Und wenn Sie für eine schwarze Messe einen Tanz der Vampire oder einen tollen Showact buchen wollen, verfügt das Amt auch über entsprechende Kontakte.

Brutale religiöse Geschichten über Hexenverbrennung, Jünglinge in Feueröfen, Kreuzigungen im Namen von Vätern, die sich nicht um ihre Söhne kümmern, Kreuzzüge sowie andere kirchliche Horrorgeschichten können bei Kindern und Jugendlichen schwere Alpträume, Ängste und Depressionen verursachen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs lieber sein Modelpotential bei einem Fantasyshooting als Werwolf, Vampir oder Dämon testen.

Ebenso traumatisierende Begegnungen mit religiösen Gefährdern wie Joachim Kardinal Meisner und den geweihten Röckchenträgern des organisierten religiösen Verbrechens aus dem Katholischen Staat und dem Evangelikalen Emirat.

Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Kommunion trotz Trennung: Universalrechtliche Vorgaben zur Eucharistiezulassung evangelischer Christen und ihre partikularrechtliche Umsetzung“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Kommunion trotz Trennung: Universalrechtliche Vorgaben zur Eucharistiezulassung evangelischer Christen und ihre partikularrechtliche Umsetzung“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Nehmen Sie auch diffuse Ängste junger Werwolfwelpen, Hexen, Vampirgirlies und Vampirboylies ernst, wenn der bissige Nachwuchs nicht ins Bett oder in seine Gruft will, weil er Angst vor dem Priester unter dem Bett oder der Nonne im Schrank hat. Versichern Sie ihren Kindern, dass das Bundesamt für magische Wesen den Katholischen Staat und seine gefährlichen Katholiban sowie Islamisten, Salachristen und andere religiöse Gefährder stets beobachtet.

Sie sind stets willkommen im Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es viele gute Fantasyromane und andere spannende Romane zum Träumen. Außerdem bekommen Sie dort erste Hilfe bei einer Infektion mit den Legionellen Christi und Beratung! Religion ist heutzutage wirklich heilbar! Niemand muss heutzutage mehr an Religion erkranken.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 530 g
Größe 23,5 × 16 cm

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