Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

25,00 

  • Hardcover : 253 Seiten
  • Verlag: Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte
  • Autor:
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 29.03.2017
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-86732-266-X
  • ISBN-13: 978-3-86732-266-9
  • Größe: 24,0 x 17,0 cm
  • Gewicht: 770 Gramm

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ISBN: 9783867322669 Artikelnummer: 9783867322669 Kategorien: , , Schlagwörter: , , ,
Der Vampir vom Amt teilt mit, dass das Sachbuch "Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen" im Bundesamt für magische Wesen bestellbar ist. (Foto: Barbara Frommann)
Der Vampir vom Amt teilt mit, dass das Sachbuch „Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen“ im Bundesamt für magische Wesen bestellbar ist. (Foto: Barbara Frommann)
Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk. Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orien­tiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang […], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihres­gleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.

Über „Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen“

Immer unterwegs für gute wie "Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen". (Foto: BafmW)
Immer unterwegs für gute wie „Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen“. (Foto: BafmW)
Das Sachbuch „Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen“, eine Fachstudie aus dem Leben der Mitbürger und Mitbürgerinnen (nicht)magischer Provenienz, wurde erarbeitet und verfasst von . Diese in ihrer Bedeutung für die allgemeine Bildung und Integration der Vampire, Gestaltwandler sowie Werwölfe, aber auch Studenten und Studentinnen der Geschichtswissenschaften nicht hoch genug einzuschätzende Publikation zum Regional- und Ländergeschichte für Leser und Leserinnen aller Altersgruppen erschien am 29.03.2017 bei Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte.

Das Buch „Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen“ ist im amtseigenen BAfmW Service Point bestellbar. Online bestellte Fachpublikationen wie dieses Buch, dem gemeinen Bürger draußen im Lande als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Regional- und Ländergeschichte geläufig, sind zu den üblichen Öffnungszeiten auch direkt in der Verlagsbuchhandlung Bundesamt für magische Wesen in Bonn abholbar und werden auf Wunsch verschickt.

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen“ seinem Bildungsauftrag nach, den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande über das Leben gut integrierter magischer Mitbürger, vulgo Werwölfe, Vampire, Dämonen, Elfen, Hexen und Magiere ebenso wie fantastische Tierwesen, als da wären Drachen, Basilisken, Sphingen, kleine und große Pubertiere und Trolle bis hin zu eingewanderten Dschinnen aufzuklären und damit Aberglauben und religiösen Irrlehren ein energisches „Nicht mit uns!“ aus Bonns wichtigster Behörde entgegenzuschleudern.

Aus Gründen, und weil Teile des Inhalts von „Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen“ die Bevölkerung beunruhigen könnten, wurde das Buch als Sachbuch und Fachliteratur zum Thema Regional- und Ländergeschichte eingestuft.

Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse Gefährder“ wie auch Queerquarktivisten hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire, gut integrierter Werwölfe und nicht gendernder Zeitgenossen zur Hölle zu machen. Es gibt Hilfe! Religion ist heilbar! Ein Sektenausstieg ist möglich.

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Lust auf ein Modelshooting? Die BAfmW-Jobbörse sucht männliche Models für den BAfmW-Amtskalender. Bewirb Dich! (Foto: Barbara Frommann)
Lust auf ein Modelshooting? Die BAfmW-Jobbörse sucht männliche Models für den BAfmW-Amtskalender. Bewirb Dich! (Foto: Barbara Frommann)

Sie sind stets willkommen im Buchladen des Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen, um z.B. Ihre bestellte Geschichtsliteratur von und anderen guten Fantasyautoren abzuholen. Für gute Literatur ist Bonns allerwichtigste Behörde überhaupt und sowieso von Amts wegen zuständig.

Und das Team der Verlagsbuchhandlung „Bundesamt für magische Wesen“ freut sich auf interessante Exposés und Manuskripte von Autoren und Autorinnen und steht gern für ein ausführliches Gespräch über geplante Fantasyromane zur Verfügung.

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Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Gewicht 770 g
Größe 24 × 17 cm

Marke

Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte

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