Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen

Autoren: Burkhard Kämper

34,80 

  • Softcover : 220 Seiten
  • Verlag: Aschendorff
  • Autor(en): Burkhard Kämper und Hans W. Thönnes
  • Auflage: 1. Auflage, erschienen am 01.08.2013
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3-402-10564-0
  • ISBN-13: 978-3-402-10564-1
  • Vom BAfmW empfohlenes Alter: Jahren
  • Größe: 23,0 x 15,5 cm
  • Gewicht: Gramm

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Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)
Religiöse Gefährder stehen unter Beobachtung der SOKO Weihwasser des BAfmW, die nötigenfalls auch eingreift, um junge Vampire, Dämonen und Werwölfe vor Religiösen zu schützen. (Foto: Barbara Frommann)

BONN (BAfmW) – In den verschiedensten Bereichen befindet sich das kirchliche Arbeitsrecht im Fokus der Öffentlichkeit: Neben der aktuell wieder streitigen Frage nach der Zulässigkeit eines Streikrechts in der Kirche haben in der jüngeren Vergangenheit auch wieder einige Spezialfragen die Fachgerichte beschäftigt. Zunehmender wirtschaftlicher Druck kirchlicher Einrichtungen, die im Wettbewerb stehen, führt verstärkt zu Ausgliederungstendenzen. Die dadurch mögliche Anwendung günstigerer Tarife stellt nach verbreiteter Meinung den Dritten Weg ernsthaft in Frage. Sodann ist offen, in welchem Umfang europarechtliche Einflüsse sich auf das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland auswirken werden. Hinzu kommen Fragen, die sich eher an die Kirchen selbst richten: Inwieweit wird die Grundordnung in der katholischen Kirche durch eine uneinheitliche Anwendung relativiert? Und könnten nicht einige funktionierende Tarifverträge im Bereich der evangelischen Kirche die Frage nahelegen, wozu der Dritte Weg überhaupt noch erforderlich ist? Das 46. Essener Gespräch befasste sich mit dieser aktuellen Thematik unter der Überschrift „Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen“ zunächst aus innerkirchlicher Sicht, bevor die kollektiv- und individualrechtlichen Aspekte des kirchlichen Arbeitsrechts beleuchtet wurden. In dem vom gastgebenden Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck gehaltenen Einfüh-rungsvortrag und der anschließenden Aussprache standen insbesondere Begriff und Wesen der Dienstgemeinschaft sowie der auf Konsens angelegte Dritte Weg der Kirchen im Fokus. Der zweite Vortrag nebst Aussprache widmete sich dem kollektiven Arbeitsrecht der Kirchen. Breiten Raum nahm hierbei die Frage nach einem Streikrecht im kirchlichen Dienst ein. Der Abschlussvortrag befasste sich aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht mit den besonderen Loyalitätspflichten des kirchlichen Dienstes. Im Rahmen der Aussprache wurde u.a. betont, dass das kirchliche Arbeitsrecht durch die jüngste EGMR-Rechtsprechung grundsätzlich bestätigt worden sei. Durch die gesamte Tagung zog sich wie ein roter Faden die These, dass das kirchli-che Arbeitsrecht auf Dauer nur dann Bestand haben kann, wenn sich die kirchlichen Arbeitgeber selbst an den von ihnen gesetzten Rahmen halten bzw. den eigenen qualitativen Ansprüchen genügen.

Über „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen“

Das Bundesamt für magische Wesen weist den gemeinen Bürger und die gemeine Bürgerin draußen im Lande darauf hin, dass „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen“ von Burkhard Kämper und Hans W. Thönnes für Leser und Leserinnen Jahren deutliche Spuren von Religion und Aberglauben enthält. Es unterliegt den Regeln der FMSK zum Schutz der (nicht-)magischen Jugend und Allgemeinheit vor geweihten Röckchenträgern.

Es erschien am 01.08.2013 im/bei Aschendorff.

Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)
Verdeckte Ermittler des BAfmW haben ein wachsames Auge auf das Umfeld religiöser Gefährder. (Foto: Barbara Frommann)

Das Bundesamt für magische Wesen kommt mit dem Hinweis auf „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen“ seinem Bildungsauftrag nach, die Eltern junger Vampire, Dämonen, Elfen sowie weiterer Pubertiere auf die Gefahren hinzuweisen, die von Religion, religiösen Institutionen und dem organisierten religiösen Verbrechen ausgeht.

Religion und Drogen gefährden gleichermaßen die geistige, seelische und körperliche Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. Das Amt weist bei dieser Gelegenheit betroffene Familienangehörige auch auf Therapie- und Aussteigerprogramme für sog. „Religiöse“ hin, die dafür bekannt sind, das Leben harmloser schwuler Vampire und gut integrierter Werwölfe zur Hölle zu machen.

Lesen Sie Bücher von Burkhard Kämper und Hans W. Thönnes nur zusammen mit Ihren Kindern!

Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen“ von Burkhard Kämper und Hans W. Thönnes eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Junger Werwolfwelpe, der zu Büchern wie „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen“ von Burkhard Kämper und Hans W. Thönnes eher Abstand hält und vom Bundesamt für magische Wesen in letzter Minute vor dem organisierten religiösen Verbrechen in Sicherheit gebracht wurde. (Foto: Barbara Frommann)
Der BAfmW-Beauftragte für das Sekten- und Kirchenunwesen rät Eltern, dem Nachwuchs Bücher religiös imprägnierter Autoren und Autorinnen nicht ohne Aufsicht zugänglich zu machen und lieber gute und spannende Fantasybücher für Jugendliche zu empfehlen. Und wenn Sie für eine schwarze Messe einen Tanz der Vampire oder einen tollen Showact buchen wollen, verfügt das Amt auch über entsprechende Kontakte.

Brutale religiöse Geschichten über Hexenverbrennung, Jünglinge in Feueröfen, Kreuzigungen im Namen von Vätern, die sich nicht um ihre Söhne kümmern, Kreuzzüge sowie andere kirchliche Horrorgeschichten können bei Kindern und Jugendlichen schwere Alpträume, Ängste und Depressionen verursachen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs lieber sein Modelpotential bei einem Fantasyshooting als Werwolf, Vampir oder Dämon testen.

Ebenso traumatisierende Begegnungen mit religiösen Gefährdern wie Joachim Kardinal Meisner und den geweihten Röckchenträgern des organisierten religiösen Verbrechens aus dem Katholischen Staat und dem Evangelikalen Emirat.

Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Der Dämon vom Amt rät Eltern junger Vampire, Dämonen, Hexen und Magier, religiöse Bücher wie „Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen“ nur zusammen mit den Kindern zu lesen. Es ist nur Fantasyliteratur. (Foto: Barbara Frommann)
Nehmen Sie auch diffuse Ängste junger Werwolfwelpen, Hexen, Vampirgirlies und Vampirboylies ernst, wenn der bissige Nachwuchs nicht ins Bett oder in seine Gruft will, weil er Angst vor dem Priester unter dem Bett oder der Nonne im Schrank hat. Versichern Sie ihren Kindern, dass das Bundesamt für magische Wesen den Katholischen Staat und seine gefährlichen Katholiban sowie Islamisten, Salachristen und andere religiöse Gefährder stets beobachtet.

Sie sind stets willkommen im Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es viele gute Fantasyromane und andere spannende Romane zum Träumen. Außerdem bekommen Sie dort erste Hilfe bei einer Infektion mit den Legionellen Christi und Beratung! Religion ist heutzutage wirklich heilbar! Niemand muss heutzutage mehr an Religion erkranken.

Verbreiten Sie des Amtes allumfassende Weisheit und Zuständigkeit!
Größe 23 × 15,5 cm

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