Ein Schreiben von Edmund F. Dräcker an Umweltminister Johannes Remmel
Im Sinne der Transparenz behördlicher Vorgänge veröffentlicht das Bundesamt für magische Wesen in Bonn ein Schreibens seines Präsidenten Edmund F. Dracker an Johannes Remmel, Minister für Umwelt in Nordrhein-Westfalen.
BONN (BAFMW) – Im Sinne der Transparenz behördlicher Vorgänge veröffentlicht das Bundesamt für magische Wesen in Bonn ein Schreibens seines Präsidenten Edmund F. Dracker an Johannes Remmel, Minister für Umwelt in Nordrhein-Westfalen. Das Schreiben thematisiert die Haltung von Drachen und Bekämpfung der durch das Virus H5N8 hervorgerufenen Vogelgrippe.
Bonn, 30.11.2014
Sehr geehrter Herr Minister,
das BAfmW unterstützt vorbehaltlos die Bemühungen Ihres Hauses, die Haltung gefährlicher und exotischer Großtiere zu regeln. Es ist dies auch uns ein dringendes Anliegen, sind Drachen potentiell doch nicht ganz ungefährlich. Allerdings ist es ein Gerücht, dass Drachen eine einseitige Ernährung durch Jungfrauen bevorzugen oder durch diese anzulocken sind.
Abgesehen von den pädagogisch wertvollen Lesedrachen, die für Kinder und Jugendliche nahezu lebenswichtig sind, hat das BAfmW jedoch die Haltung feuerspeiender Klein- und Großdrachen im Villenviertel von Bad Godesberg als im Einklang mit der Bonner Bauordnung stehend befunden. Es liegen aus Bad Godesberg wie auch aus anderen Bundesländern keine negativen Erfahrungsberichte zur Drachenhaltung vor, weshalb das BAfmW im Interesse der Wiederansiedlung nichtinvasiver magischer Spezies, insbesondere in trockenen bürokratischen Habitaten, vorschlagen möchte, für die Haltung von Drachen generell eine Ausnahmeregelung zu schaffen.
Sorgen bereitet uns jedoch die Problematik der Vogelgrippe. Da will es uns scheinen, als sei Ihrem Hause ein Versäumnis unterlaufen, weshalb wir uns respektvoll erlauben, darauf hinzuweisen. Engel sind bekanntlich Flügelträger, gemeinhin also als Geflügel zu bezeichnen und damit potentiell Überträger von H5N8. Auch wenn unklar ist, ob Engel eher dem Nutz- oder Wildgeflügel zuzuordnen sind, so ist dies doch von sekundärer Relevanz.
Wir haben deshalb beschlossen, dass mit H5N8 infizierte Bestände von Engeln notfalls gekeult werden dürfen, und würden empfehlen, diesen Beschluss den örtlichen Veterinärbehörden zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Edmund F. Dräcker
(Nach Diktat verreist)
Kaiserlich-Deutscher Vizekonsul a.D.
Ewiger Präsident des Bundesamtes für magische Wesen