BONN (BAfmW) – In Deutschland ist wieder ein gefährlicher Vogelgrippe-Erreger aufgetaucht. Wie H5N8 von Südkorea nach Mecklenburg-Vorpommern kam, ist noch unklar. Möglicherweise kann der Erreger auf den Menschen überspringen, die Experten raten dennoch zur Gelassenheit. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Mastputenbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern werden 31.000 betroffene Tiere getötet. Wiewohl Thomas Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts, sich in einem Focus-Interview zu allgemeinen Fragen der Virulenz dieses Erregers äußerte, so bleiben doch Fragen offen, da Präsident Mettenleiter sich nur zu Fragen äußerte, die die nichtmagische Bevölkerung betreffen.
Das BAfmW sieht sich verpflichtet, zur Aufklärung und für den Schutz der magischen Wesen ebenfalls auf die von FOCUS gestellten Fragen einzugehen. Es ist die dem BAfmW zuvörderst obliegende Pflicht, ebenfalls dazu beizutragen, dass H5N8 sich nicht weiter ausbreitet.
Die meisten magischen Wesen gelten als resistent gegenüber den auf Menschen fixierten Bakterien und Viren. Aber es ist nicht zu verhehlen, dass es potentielle Überträger gibt. Das BAfmW trifft daher die im folgenden formulierte Anordnung. Dieser Anordnung ist unbedingt Folge zu leisten. Sie wird auf dem üblichen Wege verbreitet. Auf Wunsch wird die BAfmW-Anordnung über den Service Point auch zugesandt.
Engel sind auch nur Geflügel
Das BafmW erklärt:
Engel sind auch nur Geflügel und potentielle Überträger von H5N8. Sie unterliegen den Veterinär-Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe.
Ihr Bestand kann notfalls gekeult werden.
Gez. Edmund F. Dräcker
Die Gruppe der Engel, Erzengel und Seraphim wird nach reiflicher Überlegung und nicht zuletzt aufgrund ihrer Erscheinungsform als Geflügel eingestuft. Damit gelten Engel als potentielle Überträger von H5N8, dem Erreger der als Vogelgrippe oder Geflügelpest bekannten Seuche.
In Gebieten, die gemäß den Anordnungen örtlicher Veterinärbehörden unter Quarantäne stehen, haben Engel sich diesen Anordnungen zu fügen. Analog den Geflügel-Haltungsbestimmungen sind sie in geschlossenen, leicht zu desinfizierenden Stallungen zu halten. Keinesfalls dürfen Engel, Erzengel oder Seraphim diese Ställe verlassen. Als Ställe werden Kirchen, Moscheen und Synagogen anerkannt.
Es ist darauf zu achten, dass Behältnisse mit Wasser, sogenannte Weihwasser- und Taufbecken, stets desinfiziert werden.