Kein Zusammenhang zwischen Rente mit 70 und Vampiren
Diese Vorwürfe sind selbstverständlich haltlos: In die Statistik über die Lebenserwartung von Menschen werden nur Daten von Personen eingerechnet, die als menschlich zählen.
PFORZHEIM (BAfmW) Seit Bundesfinanzminister Schäuble überlegte, für den Bezug der Rente das Eintrittsalter zu erhöhen, steht das Telefon nicht mehr still.: Zahlreiche Mitbürger und Mitbürgerinnen vermuten, dass in die derzeitige Lebenserwartung das Alter von Vampiren und Unsterblichen mit einfließt.
Diese Vorwürfe sind selbstverständlich haltlos: In die Statistik über die Lebenserwartung von Menschen werden nur Daten von Personen eingerechnet, die als menschlich zählen. Dazu gehören neben dem unmagischen Homo Sapiens nur Hexen, Hexer, Zauberer und Zauberinnen.
Untote beziehen keine Rente
Die Regelungen zur Rente für magische Wesen befinden sich in einem geheimen Anhang des §12 im Sozialgesetzbuchs VI.
Demnach zählen Vampire, Zombies und andere als untot. Wer nicht lebt, hat keinen Rentenanspruch. Im Gegensatz zum gewöhnlichen Homo sapiens gibt es aber auch keine Hinterbliebenenrente für Untote, da der Gesetzgeber keinen Anreiz schaffen will, sich (oder jemand anderes) verwandeln zu lassen.
Untote, die einen Nachweis ihres Ablebens vorweisen können, sind von den Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung befreit.
Sehr ähnlich sieht es auch bei langlebigen Völkern aus. Elfen, Feen, Naturwesen, Gottheiten etc. werden als Unsterbliche gerechnet. Sofern sie arbeiten, können sie sich ebenfalls von Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen, und sind ebensowenig bezugsberechtigt wie Untote.
Magische Wesen werden von der Sozialversicherung benachteiligt
Im Gegensatz zur Rentenkasse gibt es für magische Wesen in Angestelltenverhältnissen keine Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung zu entkommen (außer, sehr viel Geld zu verdienen). Dies empfinden zahlreiche Vertreter und Vertreterinnen als Nachteil, denn üblicherweise behandeln Kassenärzte und Krankenhäuser keine magischen Krankheiten oder Flüche. Daher müssen in solchen Fällen Privatpraxen von Heiler*innen aufgesucht werden. Diese Kosten werden auch von Zusatzversicherungen oder Sondertarifen kaum übernommen.
Insgesamt führt dies dazu, dass langlebige magische Wesen ungern in Angestelltenverhältnisse treten und bevorzugt selbstständig und freiberuflich tätig sind. In diesem Falle können sie nämlich auf eine Krankenversicherung vollständig verzichten.
Über einige arbeitende magische Wesen erfahren Sie auch in unserem neuesten Arbeitsbericht.