Bundesamt für magische Wesen informiert: Warnung vor Wunschdieben
In den letzten Wochen wurde das Referat für Dschinnen und arabische Dämonen von Beschwerden über Flaschenfälschungen regelrecht überhäuft.
PFORZHEIM (BAfmW) – In den letzten Wochen wurde das Referat für Dschinnen und arabische Dämonen von Beschwerden über Flaschenfälschungen regelrecht überhäuft.
Dabei gehen die Trickbetrüger immer gleich vor. Ein Wesen, ob Dschinn, Glasteufel oder sonstiger potentieller Wunscherfüller, bekommt eine korrekt adressierte Werbeschrift zugestellt. Darin wird eine für Uneingeweihte vollkommen unverdächtig wirkende Flasche angepriesen, mit allem Luxus, den das Dämonenherz auf Reisen begehrt: Ultrabreites Bett, edle Stoffe, kostenloses W-LAN, Whirlpool im Badezimmer, etc. Dies alles zu Preisen ab 5’000 Euro, was für eine derartige zauberische Leistung und Ausstattung extrem wenig ist.
Auf einen Anruf hin erscheint ein im Anzug gekleideter „Vertreter“, der akzentfrei Deutsch spricht und eine Auswahl Flaschen zur Begutachtung mitführt.
Ist der nichtsahnende Käufer zum ersten Mal mit der Flasche auf Reisen, nutzen die Betrügerinnen einen im Korken installierten Mikrochip, um die Flasche zu orten, warten ab und schlagen im richtigen Moment zu: Sie stülpen eine Bleikappe über die Öffnung und verschließen diese mit Salomos Siegel.
Das Bundesamt wird jenes Zeichen aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlichen. Zur Erinnerung: Schwarzkünstler, die jenes Siegel ohne behördliche Erlaubnis verwenden oder veröffentlichen, dürfen entsprechend des GFSmW (Gesetz über den Freiheitsentzug und Strafvollzug, was magische Wesen betrifft) mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und einem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen.
Wird das Opfer nun freigelassen, ist es verpflichtet, den Rettern drei Wünsche zu gewähren. Somit nutzen die Trickbetrüger die sogenannte Narrative Kausalität aus, um sich selbst zu bereichern. Da immer ein Wunsch darin besteht, dass die Betrüger von rechtlichen Folgen ihres Tuns verschont bleiben möchten, ist es dem Bundesamt für magische Wesen noch nicht gelungen, die Truppe dingfest zu machen.
Wir möchten daher bitten, unbedingt von Flaschenkäufen an der Haustüre abzusehen.
Mögliche Merkmale von Fälschungen entnehmen Sie bitte den folgenden Bildern:
Wie Sie unschwer erkennen können, implodieren die Zauber in den Flaschen, nachdem die Bleiversiegelung entfernt wurde, sodass der typische Glitzereffekt ausbleibt:
Falls Sie eine derartige Summe ausgeben möchten, weisen wir darauf hin, dass das Bundesamt seriöse Anbieter von Flaschen zertifiziert und einen QR-Code auf dem Etikett bereitstellt.
Ob Sie sich nun für eine Luxusausstattung in einer Taschendimension oder ein tragbares Wurmloch ins eigene Heim entscheiden: Mit unseren Prüfsiegeln sind Sie auf der sicheren Seite.